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Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AfA-Tabelle)

Die Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter gibt die gewöhnliche Nutzungsdauer für die Abschreibung von Anlagegütern an.

Anlagegüter dienen dauerhaft dem Geschäftsbetrieb und stehen somit langfristig zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Maschinen und Fahrzeuge. Diese Anlagegüter müssen aktiviert und abgeschrieben werden, da sie dem Verschleiß und der Abnutzung unterliegen und somit nach und nach an Wert verlieren. Mit der Abschreibung wird folglich die Wertminderung in der Bilanz erfasst, welche den Gewinn mindert. Dazu existieren unterschiedliche Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern. 

Die Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AfA-Tabelle) gibt die gewöhnliche Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern an. Diese Tabelle wird von Unternehmen verwendet, um in dieser Zeit das Wirtschaftsgut abzuschreiben. So werden die Anschaffungs- / Herstellungskosten des Gutes nicht direkt abgeschrieben, sondern über die Nutzungsdauer.

Neben der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Güter gibt es auch branchenspezifische Tabellen. Diese Tabellen beruhen auf Erfahrungswerten von steuerlichen Betriebsprüfungen und Fachverbänden der Wirtschaft. Alle Tabellen können bei dem Bundesministerium für Finanzen (BaFin) eingesehen werden. 

Generell dürfen die Unternehmen selbst einschätzen, wie lang ein Anlagegut genutzt werden kann. Streng genommen ist die AfA-Tabelle somit nicht rechtsbindend, sondern es handelt sich dabei um Erfahrungswerte. In der Praxis zeigen die vorgeschlagenen Nutzungsdauern der AfA-Tabelle eine sehr realistische Einschätzung der tatsächlichen Nutzung und werden in der Regel auch von den Unternehmen übernommen. Sollten Unternehmen andere Werte als in der AfA-Tabelle verwenden, wird eventuell von der Finanzverwaltung ein plausibler Grund gefordert, die die kürzere oder längere Nutzungsdauer erklärt.

Erwirbt ein Unternehmen ein bereits genutztes und gebrauchtes Wirtschaftsgut, muss die Rest-Nutzungsdauer dementsprechend reduziert werden. 

Beispiel:

  • Sie sind Unternehmer und kaufen am 01.01.2019 einen neuen Laptop für die Arbeit
  • Sie zahlen für den Laptop mit Zubehör und Umsatzsteuer 1190€
  • Laut der AfA-Tabelle wird eine Nutzungsdauer von drei Jahren vorgeschlagen
  • Sie sehen dies als realistisch an, da Sie in drei Jahren womöglich aufgrund der technischen Entwicklung sich wieder einen neuen Laptop anschaffen müssten
  • Sie können also jedes Jahr ein Drittel des Laptops abschreiben
  • Sie müssen also die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer aktivieren, d.h. 1000€ und können zum Ende des Wirtschaftsjahres 333€ abschreiben
  • Auch in den Folgejahren wird jeweils ein Drittel abgeschrieben
Bilanzwert 01.01  Abschreibung  Restwert 
2019: 1000€ 333€ 667€
2020: 667€ 333€ 334€
2021: 334€ 333€ 1€