Eine Aktie ist eine Urkunde, die dem Eigentümer einen Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft (AG) verbrieft. Der Aktionär ist damit Mitinhaber des Unternehmens.
Durch das Eigentum einer Aktie ist der Aktionär (Aktieninhaber) an der Aktiengesellschaft (AG) unmittelbar beteiligt. Damit übernimmt der Aktionär auch ein finanzielles Risiko, da dieser am Gewinn bzw. Verlust der Gesellschaft partizipiert. Dabei hat der Aktionär kein Recht auf eine feste Verzinsung oder auf die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals.
Erwirtschaftet die AG einen Gewinn, können alle Aktionäre auf der Hauptversammlung gemeinsam entscheiden, wie der Gewinn verwendet werden soll. Es können zum Beispiel Rücklagen gebildet werden, um neue Investitionen zu tätigen, damit das Unternehmen auch langfristig erfolgreich arbeitet. Zum anderen kann der Gewinn aber auch an die Aktionäre ausgeschüttet werden, d.h. pro Aktie bekommt der Inhaber einen Teil des Gewinns ab; dies wird auch als Dividendenausschüttung bezeichnet. Wenn ein Aktionär mehrere Aktien hält, erhält er auf jede Aktie die entsprechende Dividende.
Dividende: Dabei schüttet die AG den Gewinn oder Teil des Gewinns an die Anleger aus.
Kurssteigerung: Aktien können, z.B. an der Börse, gekauft und verkauft werden. Nach der allgemeinen Wirtschaftslehre wird der Preis einer Aktie dabei von Angebot und Nachfrage bestimmt. Steigt die Nachfrage an einer Aktie, steigt somit auch der Preis für den Kauf dieser Urkunde. Verkauft der Aktionär nun die Aktie, hat dieser einen Ertrag realisiert.
Aktionäre müssen bei einem Ertrag jedoch darauf achten, dass darauf noch Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag entfallen können.
Neben den Ertragschancen gehen Aktionäre auch ein Risiko bei einem Verlust ein.
Kursänderungsrisiko: Wie beschrieben hat ein Aktionär kein Recht auf eine Dividende; wird also keine Dividende ausgeschüttet, weil dies auf der Hauptversammlung so beschlossen wurde oder weil die AG einen Verlust erwirtschaftet hat, erhält der Aktionär keinen Ertrag. So kann aufgrund der Marktsituation oder der Unternehmenssituation die Nachfrage an der Aktie nachlassen und der Kurs sinkt. Somit erfährt der Anleger ein Kursänderungsrisiko und realisiert bei einem Verkauf einen Verlust.
Insolvenzrisiko: Noch schlimmer kann es kommen, wenn es der AG so schlecht geht, dass das Unternehmen insolvent geht. Dadurch kann der Aktionär einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals für den Kauf der Aktie erfahren.
Stammaktien: Dies sind sozusagen die “Standardaktien”, mit dem ein Aktionär ein Mitspracherecht durch eine Stimme bei der Hauptversammlung besitzt und am Gewinn beteiligt wird.
Vorzugsaktien: Die Inhaber dieser Aktien verzichten dabei in der Regel auf ihr Stimmrecht. Stattdessen erhalten sie als Gegenleistung eine höhere oder garantierte Dividende.
Namensaktien: Dabei wird der Inhaber einer Aktie in das Aktienbuch der AG namentlich eingetragen. Somit besteht eine engere Bindung zum Unternehmen und das Unternehmen weiß jederzeit wer wie viele Aktien hält. Eine spezielle Form ist die vinkulierte Namensaktie, bei der ein Kauf bzw. ein Verkauf einer Aktie erst vom Unternehmen genehmigt werden muss.