Im Handelsgesetzbuch (§ 266 Abs. 2 HGB) ist die Aktivseite in Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten, aktiv latente Steuern und aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung gegliedert.
Die Bilanz wird in Aktiva und Passiva gegliedert. Die Aktiva-Posten sind auf der linken Seite der Bilanz aufgeführt, während die Passiva-Posten auf der rechten Seite zu finden sind. Die Aktiva stellt dabei die Mittelverwendung dar, während die Passivseite die Mittelherkunft eines Unternehmens beschreibt. Der Wert aller Aktivwerte muss zu jeder Zeit den Wert der Passivseite entsprechen. Dieser Wert wird auch Bilanzsumme bezeichnet.
Die Aktivseite zeigt auf welches Vermögen dem Unternehmen zur Verfügung steht. Im Handelsgesetzbuch (§ 266 Abs. 2 HGB) ist die Aktivseite in Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten, aktiv latente Steuern und aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung gegliedert. Zu den wichtigsten Posten der Aktiva gehören das Anlagevermögen (z.B. Gebäude. Maschinen, Fuhrpark, Software, Lizenzen, etc.) und das Umlaufvermögen (z.B. Kasse, Bank, Rohstoffe, Forderungen gegenüber Kunden, etc.). Die Aktiva wird nach Grad der Bonität eingestuft, d.h. die Posten, die schwer liquidierbar sind, stehen oben. Somit steht das Anlagevermögen vor dem liquideren Umlaufvermögen.
Aus den Aktivposten leiten sich die aktiven Bestandskonten für die Buchhaltung ab. Der Anfangsbestand dieser Konten steht auf linken Seite der T-Konten. Somit werden Mehrungen auf der linken Seite und Minderungen auf der rechten Seite gebucht.
Wir hoffen, dass unser Buchhaltungslexikon Ihnen hilft die Buchhaltung Ihres Unternehmens besser zu verstehen.