Kapitalgesellschaften stellen im Anhang zusätzlich einen Anlagenspiegel (auch Anlagengitter) auf, in dem die Entwicklung der Vermögensgegenstände während eines Geschäftsjahres dargestellt werden.
Viele Vermögensgegenstände des Anlagevermögens müssen aktiviert und abgeschrieben werden, da sie dem Verschleiß und der Abnutzung unterliegen und somit an Wert verlieren. Dabei müssen bei der erstmaligen Erfassung die Anschaffungskosten bzw. die Herstellungskosten aktiviert werden, welche dann über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Zudem kann es bei Wertsteigerungen vorkommen, dass Zuschreibungen getätigt werden müssen. Bei Kapitalgesellschaften kann ein Anhang Teil des Jahresabschlusses sein. Im Anhang befindet sich u.a. ein Anlagenspiegel, welcher die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr durch Zugänge, Abgänge, Abschreibungen, Zuschreibungen und Umbuchungen beschreibt.
Der Anlagenspiegel / Anlagengitter ist tabellarisch in Spalten aufgebaut. Hier werden wir eine Tabelle als Beispiel darstellen.
Beispiel Anlagenspiegel
Bezeichnung
AHK Zugänge AbgängeUmbuchung
Zu-/Abschreibung
kum.AbschreibungBuchwert
technische Anlagen und Maschinen
Beteiligungen