Anschaffungskosten werden aufgewendet, um Vermögensgegenstände zu erwerben oder solche in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen.
Bei den Anschaffungskosten (kurz: AK) handelt es sich um Aufwendungen, um Vermögensgegenstände anzuschaffen oder wieder in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dabei handelt es sich um Nettokosten, also ohne die gezahlte Umsatzsteuer, die gesondert als Vorsteuer gebucht werden muss. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten, nachträgliche Kosten und Minderungen, wie z.B. für Zubehör, Provision, Transportkosten, Montagekosten, Skonto, Rabatte, etc.
Die Anschaffungskosten setzen sich aus folgenden Werten zusammen:
Beispiel:
Eine GmbH kauft einen neuen Dienstwagen für die Außendienstler. Dieser Neuwagen kostet in der Grundausstattung 50.000€ inkl. 19%Umsatzsteuer. Es wird eine Lederausstattung eingebaut und das Auto wird geliefert für zusätzlich 5.000€ brutto. Zudem wird ein Rabatt von 5% vereinbart. Die GmbH überweist dem Autohändler das fällige Geld.
Somit wären die Anschaffungskosten:
Preis + Nebenkosten = 50.000 + 5.000 = 55.000€
Davon wird der Rabatt noch abgezogen: 55.000 - 3% = 53.350€
Anschaffungskosten (netto) = 53.350 / 1,19 = 44.831,93€
Buchungssatz:
Fuhrpark 44.831,93€
Vorsteuer 8518,07
Bank 53.350€
Analog dazu gibt es auch Herstellungskosten; dies sind Vermögensgegenstände, die nicht erworben wurden, sondern wie der Name schon sagt selbst hergestellt wurden, wie z.B. eigene Produkte oder Vorräte.
Die Anschaffungskosten und Herstellungskosten werden in der Bilanz angesetzt und aktiviert. Sie sind somit die Basis für die planmäßige Abschreibung beim abnutzbaren Anlagevermögen, wie z.B. Dienstwagen oder Produktionsmaschinen. In der Bilanz darf dieser Wert nie überschritten werden, auch wenn der Zeitwert / Marktwert höher liegen sollte. Die durch die planmäßige Abschreibung geminderten Anschaffungskosten bezeichnet man als ‘fortgeführte Anschaffungskosten’.
Beispiel:
Sie kaufen ein Bürogebäude für 500.000€ (Anschaffungskosten) und schreiben es Jahr für Jahr planmäßig ab. Nach 10 Jahren haben sich die Immobilienpreise nach oben bewegt und das Gebäude wäre 700.000 wert. Dennoch dürfen Sie diese Immobilie nicht zuschreiben. Erst nach dem tatsächlich realisierten Verkauf des Gebäudes dürften Sie einen Ertrag buchen.