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Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung gehört zu der Sozialversicherung und unterstützt arbeitslose Menschen in Deutschland.

Die Arbeitslosenversicherung ist Teil der Sozialversicherung und somit verpflichtend für ein Großteil der Bevölkerung. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind zum Beispiel kurzfristig Beschäftigte oder Beamte. 

Der Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt). Die Beiträge werden von allen sozialversicherungspflichtigen Bürger finanziert. So zahlt zurzeit (Stand 2019) jeder Angestellter bis max. der Beitragsbemessungsgrenze von 6700€ brutto (neue Bundesländer 6150€) monatlich 2,5% des Bruttolohns an die Arbeitslosenversicherung, wobei dieser Betrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geteilt wird.

Beispiel: Sie wohnen in München und verdienen 5000€ brutto monatlich. Ihr Gehalt liegt somit unter der Beitragsbemessungsgrenze und 2,5% des Gehalts geht der Bundesagentur für Arbeit zu, also 5000*2,5% = 125€. Ihr Arbeitnehmeranteil beträgt dabei mit 62,50€ die Hälfte, da Ihr Arbeitgeber die andere Hälfte zahlen muss. Der Arbeitgeber wird Ihren Anteil direkt vom Bruttogehalt abziehen, sodass Sie die Beiträge nicht gesondert zahlen müssen.

Das Ziel der Arbeitslosenversicherung ist es Menschen, die arbeitslos werden, finanziell zu helfen. Die finanzielle Unterstützung besteht aus dem Arbeitslosengeld, wobei man zwischen verschiedene Arten des Arbeitslosengeldes unterscheidet:

  • Arbeitslosengeld I (Anspruch abhängig von Beschäftigungsdauer, Alter und Gehalt)
  • Arbeitslosengeld II (auch bekannt als Hartz IV) für die Grundsicherung
  • Kurzarbeitergeld (bei einem Arbeitsausfall)

Neben der finanziellen Unterstützung hilft das Arbeitsamt auch Arbeitslose so schnell wie möglich wieder zu integrieren und ihnen eine neue Arbeit zu verschaffen. Dies beinhaltet Leistungen wie die Beratungen, Vermittlungen, Umschulungen und Maßnahmen.