Ein Auftrag wird zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer vereinbart und legt die Lieferung von Produkten oder Leistungen fest.
Allgemein handelt es sich beim Auftrag um einen zweiseitig verpflichtenden Vertrag.
Im juristischen Sinn ist ein Auftrag eine unentgeltliche Verpflichtung ein Geschäft zu besorgen. In der Praxis bekommt der Auftragnehmer für die Besorgung des Geschäftes ein Entgelt, wodurch es sich juristisch nicht um einen Auftrag, sondern um einen Geschäftsbesorgungsvertrag handelt.
Im Alltag versteht man also unter einen Auftrag meist einen Kauf-, Dienst-, Bau- oder Werkvertrag, welcher entgeltlich ist. Diese “Aufträge” werden zwischen zwei Parteien geschlossen und beinhalten die Lieferung einer Leistung bzw. eines Produktes zu einem bestimmten Preis und Zeitpunkt. Dabei gibt der Auftraggeber den Auftrag auf, welcher vom Auftragnehmer durchgeführt wird.
Beispiel:
Ein Unternehmen muss in der Buchhaltung den Jahresabschluss für das Finanzamt erstellen. Dafür gibt das Unternehmen als Auftraggeber diesen Auftrag an einen Steuerberater als Auftragnehmer. Im Gegenzug zur Ausführung der Leistung erhält der Steuerberater ein Honorar.