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Aufwand

Alle Minderungen des betrieblichen Vermögens können als Aufwand bezeichnet werden und berühren des Erfolg des Unternehmens.

Aufwandskonten berühren die Aufwände des Unternehmens. Alle Minderungen des betrieblichen Vermögens können als Aufwand bezeichnet werden. Dazu gehören u.a.

  • Materialien
  • Rohstoffe
  • Lohn und Gehalt
  • Mieten
  • Abschreibungen

Aufwandskonten zählen neben den Ertragskonten zu den Erfolgskonten und sind somit erfolgswirksam, d.h.sie verändern das Eigenkapital des Unternehmens. Im Gegensatz zu Bestandskonten werden die Erfolgskonto nicht mit einem Eröffnungssaldo eröffnet, da sie zum Jahresabschluss über die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) abgeschlossen werden. Die  Gewinn- und Verlustrechnung stellt dabei die Erträge und Aufwände gegenüber, um den Unternehmenserfolg (Gewinn oder Verlust) auszuweisen.  

Aufwandskonten gehören zu den Aktivkonten, womit Mehrungen der Aufwandskonten auf der Soll-Seite gebucht werden. In der Regel werden Aufwandskonten somit über die GuV im Haben abgeschlossen.

Aufwendungen für Miete

SollHaben

Miete Büro Hamburg 5.000€          GuV 10.000€               

Miete Büro Berlin 3.800€ 

Miete Parkhaus 1.200€