Ausschüttungen
Bei Ausschüttungen handelt es um Auszahlungen vom Unternehmen an seine Anteilseigner. Je nach Gesellschaftsform können die Ausschüttungen unterschiedlich bezeichnet werden.
Ausschüttungen sind Zahlungen von Unternehmen an die Anteilseigner. In der Regel spricht man von Gewinnausschüttungen, bei dem der Gewinn des Unternehmens an die Eigentümer gezahlt wird. Ausschüttungen müssen nicht zwingend in Form von Geld ausgezahlt werden, sondern können auch zusätzliche Aktien oder Wirtschaftsgüter ausgezahlt werden. Je nach Unternehmensform werden die Ausschüttungen unterschiedlich bezeichnet:
- Die bekannteste Form der Gewinnausschüttung ist die Dividende; diese wird bei Aktiengesellschaften an die Aktionäre ausgezahlt. Die Dividende wird pro Aktie des Unternehmens ausgezahlt, sodass Großaktionäre mehr am Unternehmen beteiligt sind und folglich mehr Dividende erhalten.
- Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erhalten die Gesellschafter eine Gewinnausschüttung. In der Regel ist im Gesellschaftsvertrag / in der Satzung geregelt, wie die Gewinne ausgeschüttet werden.
- Kleinunternehmer und OHG-Gesellschaften erhalten durch “Entnahmen” eine Ausschüttung.
- Investmentfonds können durch Dividenden und Kurssteigerungen aus Aktien, sowie Zinsen aus Obligationen und weiteren Erträge an Wert gewinnen. Diese Erträge werden bei thesaurierenden Fonds direkt wieder in den Fonds re-investiert. Bei ausschüttenden Fonds werden die Erträge aber an die Fondsbesitzer ausgeschüttet.
Zudem unterscheidet sich auch die Entscheidung über die Höhe der Ausschüttungen:
- Kleinunternehmer können selbst entscheiden, wie viel Kapital man sich selbst ausschüttet und wie viel man dem Unternehmen für zukünftige Aufwendungen oder Investitionen belässt.
- GmbHs und AGs dagegen müssen gesetzliche Regelungen befolgen und Gewinnrücklagen bilden, bevor Gewinne ausgeschüttet werden dürfen. Zudem entscheiden die Anteilseigner bei der Gesellschafterversammlung bzw. Hauptversammlung gemeinsam, wie Gewinne verwendet werden und wie hoch die Dividende ausfällt. Werden die Gewinne direkt für das Unternehmenswachstum investiert oder hat das Unternehmen sogar einen Verlust erzielt, werden oftmals gar keine Ausschüttungen ausgezahlt. Werden aber Gewinne ausgeschüttet, müssen Anteilseigner, die Privatpersonen sind, darauf die Abgeltungssteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zahlen, wenn diese Kapitalerträge die Freibeträge überschreiten.