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Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

Eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ermöglicht es Unternehmen einen Überblick über die aktuelle Ertragslage zu erhalten.

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) wurde von DATEV entwickelt und ist ein Bericht aus der Finanzbuchhaltung von Unternehmen, bei der die aktuellen Buchhaltungsdaten ausgewertet werden. Es wird dabei die wirtschaftliche Ertragslage aus dem laufenden Wirtschaftsjahr aufgezeigt. Dies hat im Gegensatz zu der Bilanz den Vorteil, dass diese Auswertung nicht erst zeitverzögert zur Verfügung steht. Unabhängig von der Größe des Unternehmens wird diese Auswertung verwendet, um jederzeit einen aktuellen Überblick über die wirtschaftliche Situation zu erhalten.

Besonders kleine Unternehmen erstellen eine BWA nicht selbst, sondern erhalten diese von ihrem Steuerberater. Durch die regelmäßige (z.B. monatliche) Erstellung der BWA können die laufenden Kosten und Erträge zeitnah eingesehen werden, um somit die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu beurteilen. Strategische und unternehmerische Entscheidungen können dann schneller auf Basis der Buchhaltungsdaten gefällt werden; und das innerhalb des Wirtschaftsjahres und nicht erst nach Abschluss des Jahres anhand der Bilanz. 

Die Basis für die BWA sind die Buchhaltungsdaten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Dabei werden Umsatzerlöse, Erträge, Eigenleistungen und Bestandsveränderungen zusammengerechnet, um die Gesamtleistung zu erhalten. Zudem werden die Aufwendungen davon abgezogen, um zum Betriebsergebnis zu kommen. Es werden in Regel zudem die prozentualen Werte dieser Ertrags- und Aufwandsposten angegeben, damit zu sehen ist, wie hoch der Anteil eines Postens an der Gesamtleistung oder an den Gesamtkosten ist. Die Werte werden mit den Vorjahreswerten und dem Vormonat verglichen. Außerdem wird der kumulierte Jahreswert berechnet, um die Entwicklung des Unternehmens darzustellen. Diese Werte lassen sich zudem mit den eigens gesteckten Planwerten oder Branchenwerten vergleichen.

Die meisten Betriebswirtschaftlichen Auswertungen enthalten in der Regel:

  • Eine aktuelle Erfolgsrechnung
  • Eine Liquiditätsrechnung
  • Eine Bewegungsbilanz
  • Ein Vorjahresvergleich
  • Ein Branchenvergleich
  • Ein Soll- / Ist- Vergleich
  • Eine Jahresübersicht

Die Erstellung einer BWA ist keine Pflicht, jedoch gehört diese Auswertung zum Standardbericht der meisten Unternehmen. Deswegen hat DATEV einige Standardmuster angefertigt, damit man auch als Externer BWAs verstehen und miteinander vergleichen kann. Heutzutage dient die BWA nicht nur zu internen Zwecken, sondern wird auch extern als Informations-, Kontroll-, und Präsentations-Quelle genutzt. So nutzen Kreditinstitute und Banken die BWA, um die Bonität und Kreditwürdigkeit von Unternehmen bei Kreditanträgen zu überprüfen.