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Bewirtungsbeleg

Durch einen Bewirtungsbeleg können unter bestimmten Umständen Bewirtungskosten abgerechnet und steuerlich abgesetzt werden.

Ein Bewirtungsbeleg ist ein Vordruck, der beim Finanzamt vorgelegt wird, damit Bewirtungskosten korrekt abgesetzt werden können. So können Unternehmen - egal, ob Konzerne oder Kleinunternehmer - die Bewirtung von Personen korrekt abrechnen. Dabei muss die Bewirtung (z.B. ein Geschäftsessen) extern stattfinden, wie z.B. in einem Restaurant oder Café, und darf nicht in privaten Räumlichkeiten gelegt werden. 

Der Bewirtungsbeleg ist für die steuerliche Anrechnung unerlässlich und muss vom Wirt und dem Gast ausgefüllt werden. Die normale Quittung oder ein Kassenbon reicht dem Finanzamt auf keinem Fall. Die Finanzbehörden fordern einen konkreten Nachweis über die Bewirtungskosten in Form eines Bewirtungsbelegs.

Auf dem Bewirtungsbeleg müssen folgende Daten eingetragen werden:

  • Name und Anschrift des Wirts
  • Steuerdaten des Wirts
  • Rechnungsnummer und -datum
  • Rechnungsempfänger (Unternehmen)
  • Bewirtete Personen (Personen, die am Geschäftsessen teilgenommen haben)
  • Konkreter Anlass der Bewirtung (z.B. Verkauf des Produktes XY)
  • Detaillierte Auflistung der Speisen und Getränke mit den jeweiligen Preisen
  • Gegebenenfalls Rabatte und Trinkgeld
  • Gesamtbetrag
  • Umsatzsteuersatz und Steuerbetrag
  • Nettobetrag
  • Unterschrift des Wirts

Wenn der Bewirtungsbetrag unter 150€ liegt, reicht eine Kleinbetragsrechnung mit den Personendaten, der Auflistung der Speisen sowie Getränke und die Steuerdaten.

Der Bewirtungsbeleg muss dann zehn Jahre aufbewahrt werden.