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Bilanz

Die Bilanz stellt das Vermögen und die Schulden eines Kaufmanns gegenüber (§ 242 Abs. 1 HGB) und bildet mit der Gewinn-und Verlustrechnung (GuV) zusammen den Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 HGB).

Das Ziel der Bilanz ist die Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Bilanzstichtag. Durch das Handelsgesetzbuch (HGB) ist die Gliederung der Bilanz geregelt. 

Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktiva) und die Schulden (Passiva) eines Kaufmanns gegenüber (§ 242 Abs. 1 HGB). Eine Bilanz bildet mit der Gewinn-und Verlustrechnung (GuV) zusammen den Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 HGB). 

In der Regel beginnt das Wirtschaftsjahr am 01.01. um 0 Uhr. Die Bilanz zu diesem Zeitpunkt wird als Eröffnungsbilanz bezeichnet, während die Bilanz zum 31.12. Um 24 Uhr die Schlussbilanz darstellt.

Die Bilanz wird in Aktiva auf der linken Seite und Passiva auf der rechten Seite gegliedert. Die Aktiva stellt dabei die Seite der Mittelverwendung dar, während die Passivseite die Mittelherkunft eines Unternehmens beschreibt. Der Wert aller Aktivwerte muss den Wert der Passivseite entsprechen, damit beide Seiten der Bilanz gemäß der Bilanzgleichung gleich sind. Dieser Wert wird auch als Bilanzsumme bezeichnet. 

Aus den Aktivposten und Passivposten leiten sich die Bestandskonten für die Buchhaltung ab. Der Anfangsbestand der aktiven Bestandskonten steht auf linken Seite der T-Konten. Somit werden Mehrungen auf der linken Seite und Minderungen auf der rechten Seite gebucht. Dementsprechend gilt für die passiven Bestandskonten, dass der Anfangsbestand und Mehrungen auf der rechten Seite, während Minderungen auf der linken Seite steht.