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Bilanzwert

Der Bilanzwert (auch Buchwert) ist der Wert, mit der eine Position unter Berücksichtigung der handels- bzw. steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird.

Die Positionen der Aktivposten und Passivposten werden in der Bilanz zum Bilanzstichtag mit den den Bilanzwerten angesetzt. Somit kann es sich beim Bilanzwert sowohl um den Wert eines Vermögensgegenstands als auch um den Wert einer Schuld handeln. Wenn man vom Buchwert eines Unternehmens spricht, handelt es sich um die Summe aller Vermögensgegenstände und Schulden des Unternehmens zum derzeitigen Buchwert. 

Der Bilanzwert eines Vermögensgegenstand oder einer Schuld berechnet sich aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten und ändert sich durch nutzungsabhängige Abschreibungen bzw. Zuschreibungen. Dabei müssen handelsrechtliche und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften beachtet werden, um den korrekten Bilanzwert auszuweisen.

Beispiel: Bilanzwert einer Sachanlage

Bei einer Sachanlage handelt es sich um einen Vermögensgegenstand des Anlagevermögens. Der Bilanzwert wird ermittelt durch die allgemeine Formel:

Bilanzwert = Anschaffungs- oder Herstellungskosten – Abschreibungen + Zuschreibungen

Um den Bilanzwert der Sachanlage besser zu erklären, zeigen wir es Ihnen anhand eines Beispiels auf. Wir gehen davon aus, dass wir einen Neuwagen als Dienstauto gekauft haben für einen Anschaffungspreis von 30.000€ netto (inkl. Ausstattung, exkl. Umsatzsteuer) zum 01.07.2019. Nun fragen wir uns am Ende des Geschäftsjahres am 31.12.2019, wie wir das Auto bilanzieren können. In der Abschreibungstabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter (AfA-Tabelle) finden wir die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für das Anlagegut. In diesem Fall gibt die Tabelle bei einem PKW eine Nutzungsdauer von 6 Jahren an bei einem linearen Abschreibungssatz von 17%: Jährlicher Abschreibungsbetrag: 30.000€ * 17% = 5100€

Das bedeutet, dass der Wert des Dienstautos jedes Jahr um 17% gemindert wird und wir nur den restlichen Wert, den sog. Buchwert, als Sachanlage bilanzieren. Den Wertverlust können wir abschreiben. Jahr für Jahr verliert das Auto somit um 5100€ an Wert. Da wir in 2019 das Auto erst zum 01.07.2019 gekauft haben, nutzen wir das Auto in 2019 nur für ein halbes Jahr und dürfen somit auch nur die 6 Monate abschreiben, also 2550€. Der Bilanzwert des Autos zum Jahresende des ersten Nutzungsjahr beträgt dann: 30.000 - 2550 = 27.450€

In den folgenden Jahren dürfen wir dann den vollen Abschreibungsbetrag ansetzen, bis das Auto abgeschrieben ist:

Lineare Abschreibung eines Dienstwagens

zum 31.12.Abschreibungsbetrag in €Bilanzwert in €

20192.55027.450

20205.10022.350

20215.10017.250

20225.10012150

20235.1007.500

20245.1001.950

20251.9491

In der Theorie wäre das Auto somit zum 30.06.2025 vollständig abgeschrieben. Wenn wir das Auto jedoch weiter nutzen, belassen wir einen Restwert von 1€. Dieser Wert wird auch Erinnerungswert oder Merkposten genannt und dadurch wird deutlich, dass sich die Sachanlage noch im Vermögensgegenstand des Unternehmens befindet und in der Bilanz ausgewiesen wird, jedoch schon vollständig abgeschrieben wurde. Wenn wir das Auto dann verkaufen oder verschrotten, wir die Anlage ausgebucht. Bei einem Verkauf des Autos während der Nutzungsdauer, wird die Differenz zum Bilanzwert als Aufwand oder Erfolg verbucht.

Es kann sein, dass das Unternehmen im Laufe der Nutzung zum Beispiel am 01.01.2022 ein Navigationssystem im Wert von €1000 netto einbauen lässt. Dadurch kommt es zu einer Zuschreibung. Der Restwert des Dienstwagen betrug zum 31.12.2021 €17.250. Somit steigt der Wert des Dienstwagens am 01.01.2022 durch die Zuschreibung auf €18.250. Aufgrund dessen muss auch der Abschreibungsbetrag auf die verbleibende Nutzungsdauer neu berechnet werden:

Verbleibende Nutzungszeit: 01.01.2022 - 30.06.2025 = 3 Jahre und 6 Monate = 42 Monate

Abschreibungsbetrag: Restwert €18.250 / 42 Monate * 12 Monate = 5.214€

Bilanzwert zum 31.12.2022: 18.250 - 5.214 = 13.036€

Somit ergibt sich eine neue Abschreibungstabelle:

zum 31.12.

Abschreibungsbetrag in €

Bilanzwert in €

20225.21413.036

20235.2147.822

20245.2142.608

20252.6071

Beispiel: Bilanzwert einer Verbindlichkeit

Auch auf der Passivseite müssen die Position korrekt bilanziert werden. So können wir zum Beispiel bei einem vom Unternehmen aufgenommen Bank-Kredit die Restschuld in der Bilanz ausweisen. Wir nehmen hier als Beispiel einen Ratenkredit i.H.v. 50.000€, ausgezahlt am 01.01.2019 mit einem Zins von 2% und einer Rückzahlungsdauer von 5 Jahren. Um den Bilanzwert zu ermitteln, müssen wir die gezahlten Zinsen nicht berechnen, da diese als Aufwand verbucht werden. Somit spielt auch die Rate keine Rolle, sondern wir müssen lediglich die Restschuld (Kreditsumme - Tilgung) berechnen. Es werden somit jedes Jahr €50.000 / 5 Jahre = 10.000€ getilgt.

31.12.TilgungBilanzwert

201910.00040.000

202010.00030.000

202110.00020.000

202210.00010.000

202310.0000

Buchwert vs. Zeitwert

Bei dem Bilanzwert handelt es sich um einen rechnerischen Wert, der nicht immer dem aktuellen Marktwert entspricht. Der Zeitwert wiederum spiegelt den Marktwert wieder, indem es den Buchwert korrigiert: Zeitwert = Buchwert + Wertkorrektur

So ist bei dem o.g. Beispiel eines nagelneuen Dienstwagens i.H.v. 30.000€ nicht davon auszugehen, dass dieser nach einem Jahr Nutzung als Gebrauchtwagen noch einen Marktwert von 27.450€ erzielen würden.

Stille Reserven

Stille Reserven sind aus den Bilanzwerten nicht ersichtlich und entstehen durch eine Unterbewertung von Vermögensgegenständen oder durch eine Überbewertung von Schulden. In der Regel können Unternehmen dabei handels- und steuerrechtliche Bewertungsspielräume ausnutzen und stille Reserven bilden.

Beispiel: Wir erwerben zum 01.01.2019 ein Gebäude i.H.v. 500.000€ netto (ohne Grund und Boden). Laut AfA-Tabelle können wir das Gebäude mit 3% jährlich abschreiben. Dies wären 15.000€ jährlich. Nach 10 Jahren Nutzung wären 150.000€ abgeschrieben und wir hätten einen Bilanzwert von 350.000€ am 31.12.2028. In dieser Zeit sind die Immobilienpreise jedoch gestiegen und der Zeitwert zum 31.12.2028 beträgt 450.000€ für unser Gebäude. Es handelt sich folglich um eine Unterbewertung unserer Immobilie und wir können 100.000€ als stille Reserve ansetzen.