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Bundesanzeiger

Der Bundesanzeiger ist ein offizielles Informationsblatt und gibt amtliche Veröffentlichungen bekannt.

Der Bundesanzeiger der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Verkündungsblatt. Seit 2002 erscheint der Bundesanzeiger nur noch ein elektronischer Form über die Website https://www.bundesanzeiger.de.

Der Bundesanzeiger besteht aus sechs Teilen:

  1. Amtlicher Teil
  2. Gerichtlicher Teil
  3. Gesellschaftsbekanntmachungen
  4. Rechnungslegung / Finanzberichte
  5. Kapitalmarkt
  6. Verschiedene Bekanntmachungen

Der erste Teil wird auch als amtlicher Teil bezeichnet und veröffentlicht Entscheidungen, Rechtsverordnungen oder Vorschriften der Bundesregierung und der Ministerien, als auch Mitteilungen von Bundes- und Landesbehörden.

Im zweiten Teil befindet sich gerichtliche Bekanntmachungen, wie Klageregister, Strafsachen, Gesamtvollstreckungsverfahren, Konkurse oder Insolvenzverfahren. 

Im dritten Teil werden - wie der Name schon sagt - Gesellschaften bekannt gegeben, dazu gehören auch Kapitalgesellschaften wie die Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). 

Im vierten Teil werden veröffentlichungspflichtige Finanzberichte veröffentlicht, wie Bilanzen und Jahresabschlüsse von publikationspflichtigen Unternehmen und Rechnungslegungsunterlagen nach handelsrechtlichen Vorschriften. 

Bei den Bekanntmachungen des fünften Teils des Bundesanzeigers befinden sich verschiedene Informationen des Kapitalmarkts, wie beispielsweise Fondsveröffentlichungen, Besteuerungsgrundlagen, Investmentvermögen, Fondspreise, Aktienkurse oder Wertpapiere.

Im letzten Teil werden sonstige Bekanntmachungen veröffentlicht, wie Ausschreibungen, Berichte von sozialen Netzwerken, oder Bekanntmachungen von Vereine, Krankenkassen, Genossenschaften, etc.