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Dividende

Eine Dividende wird an die Aktionäre einer Aktiengesellschaft ausgeschüttet, die dadurch am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden.

Bei Gewinnausschüttungen wird der Gewinn des Unternehmens an die Eigentümer ausgezahlt. Die bekannteste Form der Gewinnausschüttung ist die Dividende; diese wird bei Aktiengesellschaften an die Aktionäre ausgezahlt. 

Aktiengesellschaften müssen gesetzliche Regelungen befolgen und Gewinnrücklagen bilden, bevor Gewinne ausgeschüttet werden dürfen. Werden die Gewinne direkt für das Unternehmenswachstum investiert oder hat das Unternehmen sogar einen Verlust erzielt, werden oftmals gar keine Ausschüttungen ausgezahlt. Aktionäre haben somit kein Recht auf die Ausschüttung einer Dividende.

Die Dividende wird pro Aktie des Unternehmens ausgezahlt, sodass Großaktionäre mehr am Unternehmen beteiligt sind und folglich mehr Dividende erhalten. Ausschüttungen müssen nicht zwingend in Form von Geld ausgezahlt werden, sondern können auch zusätzliche Aktien (Stockdividende) oder Wirtschaftsgüter (Sachdividende) sein.

Beschluss und Höhe der Dividende

Bei der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft entscheiden die Aktionäre gemeinsam, wie der Gewinn des Unternehmens verwendet wird. Der Gewinn, der nicht für Investitionen oder als Rücklage benötigt wird, wird in der Regel an die Eigentümer der Gesellschaft (Aktionäre) in Form einer Dividende ausgeschüttet. Die Höhe der Dividende wird vom Vorstand vorgeschlagen und durch eine einfache Mehrheit von den Aktionären bestätigt.

Die Dividende wird dabei einen Tag nach der Hauptversammlung ausgeschüttet. Die Höhe der Dividende ist abhängig von der Ertragskraft, der wirtschaftlichen Lage, sowie der Dividendenpolitik der Aktiengesellschaft. Die Dividendenausschüttung ist für viele Aktionäre ein wichtiges Indiz für die wirtschaftliche Stabilität der Gesellschaft. 

Umgangssprachlich werden auch die Ausschüttungen bei Fonds als Dividenden bezeichnet. Dabei handelt es sich meistens um Erträge von Investmentfonds durch Dividenden und Verkaufserträge von Aktien, sowie Zinsen von Obligationen und weiteren Erträgen. Diese Erträge werden bei thesaurierenden Fonds direkt wieder reinvestiert. Bei ausschüttenden Fonds werden die Erträge aber an die Fondsbesitzer ausgeschüttet. 

Besteuerung

Werden Dividenden ausgeschüttet, müssen Anteilseigner, die Privatpersonen sind, darauf die Abgeltungssteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zahlen, wenn diese Kapitalerträge die Freibeträge überschreiten. 

Beispiel: 

  • Der Preis einer Aktie für die Mustermann AG beträgt aktuell 50€. Auf der Jahreshauptversammlung wird beschlossen für das abgelaufene Wirtschaftsjahr eine Dividende von 4€ pro Aktie auszuzahlen. Der Rest des Gewinns soll investiert werden, damit das Unternehmen weiter wachsen kann. 
  • Die Dividendenausschüttung entspricht einer Dividendenrendite von 4 / 50 = 8%.
  • Besitzt nun ein Aktionär 100 Aktien, erhält er also insgesamt 400€ Dividende. Auf diesen Betrag wird gegebenenfalls noch die Abgeltungssteuer (+Soli u. Kirchensteuer) abgezogen, wodurch die Nettorendite niedriger ausfallen kann. 
  • Die Ausschüttung der Dividende ist für den Aktionär kurzfristig ein Nullsummenspiel, denn der Preis der Aktie fällt am Tag nach der Auszahlung um den Dividendenwert, da das Unternehmen durch die Kapitalauszahlung weniger Wert ist. Also würde in diesem Besipiel der Kurs um 4€ auf 46€ sinken.