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Einfache Buchführung / Einfache Buchhaltung

Bei der einfachen Buchführung (auch einfache Buchhaltung) werden nur die Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres chronologisch erfasst.

Bei der einfachen Buchhaltung wird lediglich festgehalten, wenn Geld eingenommen oder ausgegeben wurde, d.h. alle Einnahmen und Ausgaben werden nach Datum sortiert festgehalten. Einnahmen und Ausgaben werden erst verbucht, wenn Geld eingegangen oder ausgegeben wurde und nicht schon bei der Rechnungsstellung.

Beispiel: Sie schicken eine Rechnung an einen Kunden im November 2019, welche dann im Januar 2020 bezahlt wird. Dann buchen Sie die Einnahme erst für das Wirtschaftsjahr 2020.

Auch bei der einfachen Buchführung müssen Belege zu den Geschäftsvorfällen geordnet, nummeriert und archiviert werden. Durch die einfache Buchführung kann der Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt werden, in dem man den Überschuss zwischen Einnahmen und Ausgaben errechnet:

Einnahmen – Ausgaben = Gewinn

Die einfache Buchführung dürfen nur Unternehmen anwenden, die von der Buchführungspflicht / Bilanzierungspflicht befreit sind. Dabei spielt die Unternehmensform, sowie die erzielten Umsätze und Gewinne eine Rolle, ob der Unternehmer von der Pflicht befreit ist oder nicht. Beispielsweise dürfen Freiberufler und Nicht-Kaufmänner mit einem Umsatz von weniger als €600.000 jährlich und einem Gewinn von weniger als €60.000 jährlich in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach der einfachen Buchführung einreichen.