Open demo
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer muss von jeder natürlichen Person mit Einkommen aus selbstständiger oder nicht-selbstständiger Arbeit gezahlt werden.

Die Einkommensteuer gehört zu den Ertragsteuern, welche auf den Vermögenszuwachs innerhalb einer bestimmten Periode erhoben werden. In Deutschland muss jeder Bürger, der ein Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit generiert, die Einkommensteuer an den deutschen Staat zahlen. Dabei gilt die Einkommensteuer als Gemeinschaftssteuer, die auf das jährliche Einkommen von natürlichen Personen erhoben wird. Juristische Personen hingegen werden u.a. mit der Körperschaftsteuer besteuert. 

Das steuerpflichtige Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit ist dabei die Bemessungsgrundlage für die Berechnung dieser Steuer.

Dieses Einkommen ist individuell zu klären, da verschiedene Einnahmen und Kosten basierend auf dem Einkommensteuergesetz berücksichtigt werden müssen. So steigern Mieteinnahmen zum Beispiel das Einkommen, wogegen Fahrtkosten das zu versteuernde Einkommen senken können.

Das steuerpflichtige Einkommen wird dann mit einem bestimmten Steuersatz versteuert. Dabei kommt es zu einer progressiven Steuerberechnung, d.h. der Steuersatz steigt mit der Höhe des Einkommens. 

Unterschied Lohnsteuer und Einkommensteuer

Die Lohnsteuer bezieht sich auf Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit, beispielsweise bei einem Angestellten ohne weiteres Einkommen. Die Lohnsteuer wird dabei direkt vom Arbeitgeber bei der Lohn-oder Gehaltszahlung als Quellensteuer einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet. Dabei spielen unter anderem die Steuerklasse und Freibeträge des Arbeitnehmers eine Rolle. Nichtsdestotrotz ist die Lohnsteuer damit nur eine Unterkategorisierung der Einkommenssteuer, welche noch selbstständiges Einkommen berücksichtigt. 

Es gibt verschiedene Einkunftsarten, die für die Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden. Dabei muss beachtet werden, dass für die jeweiligen Einkunftsarten unterschiedliche Freigrenzen und -beträge existieren:

  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte