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Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine einfache Methode, nach der bestimmte Unternehmen durch das Gegenüberstellen von Einnahmen und Ausgaben den Gewinn ermitteln dürfen.Für diese Unternehmen bildet die EÜR gleichzeitig auch den Jahresabschluss.

Durch eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) wird der Gewinn durch die einfache Buchhaltung ermittelt. Im Gegensatz zur doppelten Buchhaltung, bei der ein Geschäftsvorgang auf mindestens zwei Konten erfasst wird - Konto und Gegenkonto im Soll und Haben - wird bei der einfachen Buchhaltung das Geschäft nur einmal erfasst - als Einnahme oder als Ausgabe. Dabei wird der Überschuss zwischen Einnahmen und Ausgaben als Gewinn ausgegeben. 

Einnahmen – Ausgaben = Gewinn

Auf Grundlage des Einkommensteuergesetzes (§ 4 Abs. 3 EstG) dürfen 

“Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen […] als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen.”

Das bedeutet, dass bestimmte Unternehmer unter bestimmten Umständen von der Pflicht befreit sind Bücher nach der doppelten Buchhaltung zu führen und davon befreit sind den Gewinn durch eine Gewinn- und Verlustrechnung zu ermitteln. Dabei spielt die Unternehmensform, sowie die erzielten Umsätze und Gewinne eine Rolle, ob der Unternehmer von der Pflicht befreit ist oder nicht. Beispielsweise dürfen Freiberufler und Nicht-Kaufmänner mit einem Umsatz von weniger als €600.000 jährlich und einem Gewinn von weniger als €60.000 jährlich in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung einreichen. 

In der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV § 60 Abs. 4) ist dazu geregelt, dass die Einnahmenüberschussrechnung bei der Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt eingereicht werden soll mit der Standardvorlage “Anlage EÜR”.