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Ertragsteuer

Ertragsteuern werden auf den Vermögenszuwachs innerhalb einer bestimmten Periode erhoben. Zu den Ertragsteuern zählen die Einkommensteuer für Privatpersonen und die Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer für Unternehmen.

Während die Substanzsteuer auf den Besitz von Vermögenswerten erhoben wird, wird die Körperschaftssteuer auf den Zufluss von Vermögenswerten erhoben. So sind typische Beispiele für Körperschaftssteuern die Einkommensteuer für Privatpersonen oder die Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer für Unternehmen.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird auf das jährliche Einkommen von natürlichen Personen erhoben. Dabei ist das steuerpflichtige Einkommen die Bemessungsgrundlage für die Berechnung dieser Steuer. Das steuerpflichtige Einkommen ist dabei individuell zu klären, da verschiedene Einnahmen und Kosten berücksichtigt werden müssen. So steigern Mieteinnahmen zum Beispiel das Einkommen, wogegen Fahrtkosten das zu versteuernde Einkommen senken können. Das steuerpflichtige Einkommen wird dann mit einem bestimmten Steuersatz versteuert. Dabei kommt es zu einer progressiven Steuerberechnung, d.h. der Steuersatz steigt mit der Höhe des Einkommens.

Auch Kleingewerbe zahlen die Einkommensteuer, da der Ertrag das Einkommen des Unternehmers widerspiegelt. 

Ertragssteuer für Unternehmen

Kapitalgesellschaften werden auch nach dem Prinzip der Ertragssteuer besteuert, bei dem das wirtschaftliche Ergebnis, also der Ertrag bzw. der Gewinn, versteuert wird. Durch eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens gegenübergestellt und der Jahresüberschuss vor Steuern ermittelt. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften werden allerdings Anpassungen vom Überschuss vorgenommen, um letztendlich das zu versteuernden Einkommen des Unternehmens zu ermitteln. 

Der Körperschaftsteuersatz in Deutschland beträgt 15%. Auf diesen Betrag wird dann noch der Solidaritätszuschlag mit 5,5% aufgeschlagen. 

Zusätzlich kommen bei Kapitalgesellschaften, sowie bei Gewerbetreibende, die ein bestimmtes Jahresergebnis überschreiten, die Gewerbesteuer hinzu. Die Gewerbesteuer wird dabei von der Gemeinde erhoben, in der das Unternehmen ansässig ist und berechnet sich aus dem Steuermessbetrag, einem einheitlichen Prozentsatz von 3,5% und einem individuellen Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde, welche stark von Gemeinde zu Gemeinde variieren können.

Beispiel:

  • Das zu versteuernde Einkommen und der Steuermessbetrag einer GmbH beträgt in der abgelaufenen Periode 100.000€.
  • Die Körperschaftsteuer beträgt somit 100.000 * 15% = 15.000€.
  • Auf diesen Betrag wird noch der Solidaritätszuschlag aufgeschlagen von 15.000 * 5,5% = 825€.
  • Da die GmbH beispielsweise in Berlin ansässig ist, liegt der Hebesatz bei 410%.
  • Dadurch ergibt sich eine Gewerbesteuer von 100.000 * 3,5% * 410% = 14.350€.
  • Insgesamt zahlt das Unternehmen somit Körperschaftsteuer (inkl. Soli) und Gewerbesteuer von 30.175€, was eine Steuerquote von knapp über 30% beträgt.