Beim Freiberufler geht es um die Tätigkeit, da in Deutschland nur bestimmte Berufe als freie Berufe anerkannt sind. Freiberufler betreiben kein Gewerbe und sind keine Kaufleute. Deshalb unterliegen Freiberufler auch nicht der Gewerbesteuer.
Als Freiberufler kann man sich bezeichnen, wenn man nach im § 18 EStG und § 1 PartGG selbstständig eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübt. Dazu zählen z.B. Ärzte, Notare, Steuerberater und Journalisten.
Oft werden Freelancer und Freiberufler verwechselt. Ein Freelancer wird im Deutschen auch als freier Mitarbeiter bezeichnet und beschreibt einen Selbstständigen, der Aufträge persönlich ausführt und für die freie Mitarbeit bezahlt wird. Ein Freelancer ist somit nicht im Angestelltenverhältnis mit dem Unternehmen bei der auszuführenden Arbeit und ist somit Auftragnehmer.
Beim Freiberufler geht es vor allem um die Tätigkeit, da nur bestimmte Berufe als freie Berufe anerkannt sind.
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