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Gemeinschaftsteuer

Gemeinschaftsteuern stehen gemäß dem Grundgesetz Bund, Ländern und zum Teil Gemeinden gemeinsam zu.

Es gibt einige Steuern, die Bund und Länder gemeinsam zustehen und aufgeteilt werden.

Zu den Gemeinschaftsteuern zählen:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Lohnsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Kapitalertragsteuer

Dabei wird z.B. die Körperschaftsteuer zwischen zwischen Bund und Länder aufgeteilt, während die Einkommensteuer zwischen Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt wird. 

Aufteilung der Gemeinschaftsteuer

Gemeinschaftsteuer  Bund  Land Gemeinde
Körperschaftsteuer 50% 50% -
Einkommensteuer 42,5% 42,5% 15%
Lohnsteuer 42,5% 42,5% 15%

Beispiel:

Max Mustermann kommt aus München und ist Angestellter. Es wird ihm automatisch bei der Gehaltszahlung die Lohnsteuer abgezogen. Insgesamt kamen dadurch im Jahr 10.000€ Lohnsteuer zusammen. Durch die Tabelle können wir erkennen, dass diese Steuer im Verhältnis 42,5/42,5/15 aufgeteilt wird. So steht dem Bund 4250€ zu, dem Bundesland Bayern auch 4250€ und 1500€ erhält die Stadt München.