Gemeinschaftsteuern stehen gemäß dem Grundgesetz Bund, Ländern und zum Teil Gemeinden gemeinsam zu.
Es gibt einige Steuern, die Bund und Länder gemeinsam zustehen und aufgeteilt werden.
Zu den Gemeinschaftsteuern zählen:
Dabei wird z.B. die Körperschaftsteuer zwischen zwischen Bund und Länder aufgeteilt, während die Einkommensteuer zwischen Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt wird.
Aufteilung der Gemeinschaftsteuer
Gemeinschaftsteuer | Bund | Land | Gemeinde |
---|---|---|---|
Körperschaftsteuer | 50% | 50% | - |
Einkommensteuer | 42,5% | 42,5% | 15% |
Lohnsteuer | 42,5% | 42,5% | 15% |
Beispiel:
Max Mustermann kommt aus München und ist Angestellter. Es wird ihm automatisch bei der Gehaltszahlung die Lohnsteuer abgezogen. Insgesamt kamen dadurch im Jahr 10.000€ Lohnsteuer zusammen. Durch die Tabelle können wir erkennen, dass diese Steuer im Verhältnis 42,5/42,5/15 aufgeteilt wird. So steht dem Bund 4250€ zu, dem Bundesland Bayern auch 4250€ und 1500€ erhält die Stadt München.