Bei einem Geschäftsjahr handelt es sich um eine Abrechnungsperiode eines Unternehmens.
Ein Geschäftsjahr (auch als Wirtschaftsjahr oder Fiskaljahr bezeichnet) ist in der Regel 12 Monate lang. In diesem Zeitraum führt das Unternehmen seine Tätigkeiten aus und schließt das Geschäftsjahr mit dem Jahresabschluss ab. Der Jahresabschluss zeigt den unternehmerischen Erfolg des Abrechnungszeitraumes, also des Geschäftsjahres, auf.
Das Geschäftsjahr entspricht bei den meisten Unternehmen in der Regel dem Kalenderjahr, d.h. es beginnt am 01.01. und endet am 31.12. eines Jahres. Ausnahmen bestätigen dabei die Regel:
So werden Unternehmen meistens nicht am 01.01., sondern während des laufenden Kalenderjahres, gegründet. Der verbleibende Zeitraum wird dann Rumpfgeschäftsjahr bezeichnet. Analog gilt dies auch für Unternehmen, die während eines laufenden Geschäftsjahres aufgelöst werden.
Beispiel:
Sie gründen am 15.06.2019 Ihr Unternehmen. Das erste Geschäftsjahr wird dann verkürzt vom 15.06.2019 - 31.12.2019 (=Rumpfgeschäftsjahr) und dauert somit keine 12 Monate an. Am 01.01.2020 beginnt dann das erste vollständige Geschäftsjahr, welches wie das Kalenderjahr am 31.12.2020 endet. Sie lösen am 16.10.2021 das Unternehmen auf, somit handelt es sich wieder um ein Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01. - 16.10.2021.
Ein Geschäftsjahr kann aber auch dauerhaft vom Kalenderjahr abweichen, z.B. bei Unternehmen mit saisonalen Schwerpunkten oder Unternehmen mit einem ausländischen Mutterkonzern.
Bei Unternehmen in der Landwirtschaft ist das Geschäftsjahr auch per Gesetz bestimmt und weicht regulär vom Kalenderjahr ab. Dort beginnt das Geschäftsjahr meist am 01.05. oder 01.06. und umfasst auch eine Abrechnungsperiode von 12 Monaten.
Damit ein Unternehmen steuerlich dauerhaft abweichende Geschäftsjahre haben kann, muss das Einverständnis des Finanzamtes nach § 4a EStG vorliegen, welche nur bei hinreichend betrieblichen oder organisatorischen Gründen gegeben wird.