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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit der Rechtsform für eine juristische Person, die im HGB als eine Handelsgesellschaft gilt.

Um eine GmbH zu gründen benötigt es mindestens eine/n Gründer/in (natürliche oder juristische Person), ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag, die Eintragung im Handelsregister, sowie 25.000 € Startkapital - wobei nur die Hälfte bei der Gründung eingezahlt werden muss (Sachgründung mit z.B. einer Maschine ist auch möglich). 

Eine Gesellschaft besteht aus drei Organen: ein/e Geschäftsführer/in, eine Gesellschafterversammlung und ein Aufsichtsrat. 

Besteuert wird eine Gesellschaft mit der Körperschaft- und Gewerbesteuer und sie muss auch den Solidaritätszuschlag entrichten.