Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist die Erfolgsrechnung eines Unternehmens, bei der die Aufwände und Erträge in einer bestimmten Periode gegenübergestellt werden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (kurz: GuV) stellt alle Aufwände und Erträge eines Unternehmens in einer bestimmten Periode gegenüber, um den Gewinn des Unternehmens zu ermitteln. Die GuV ist folglich eine Erfolgsrechnung, da sie die Erfolgskonten gegenübergestellt.
Die GuV ist neben der Bilanz ein Hauptbestandteil eines Jahresabschlusses (§ 242 HGB). Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Prinzip der doppelten Buchführung gebucht, womit ein Geschäftsvorfall immer aus mindestens zwei Konten besteht, einer Buchung im Soll und einer Buchung im Haben.
Im Gegensatz zur doppelten Buchführung kann man den Gewinn eines Unternehmens auch durch die einfache Buchführung in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Bei der einfachen Buchhaltung werden Geschäftsvorfälle nur auf ein Konto entweder als Einnahme oder als Ausgabe erfasst. Der Überschuss aus den geflossen Einnahmen und Ausgaben wird dann bei der EÜR als Gewinn ausgegeben. Auf Grundlage des Einkommensteuergesetzes (§ 4 Abs. 3 EstG) werden nur bestimmte Unternehmen von der Buchführungspflicht befreit, wenn diese Unternehmen bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten. Alle anderen Unternehmen müssen ihre Bücher nach den Prinzipien der Doppik führen und auch eine periodengerechte Gewinn- und Verlustrechnung anfertigen.
Um den Gewinn zu ermitteln, werden alle Aufwandskonten und Ertragskonten gegenübergestellt, um den Jahresüberschuss bzw. den Jahresfehlbetrag des Unternehmens zu saldieren. Um dies zu veranschaulichen, wurden hier nur einige Erfolgskonten dargestellt:
Umsatzerlöse
Soll
Haben
Aufwendungen für Miete
Soll
Haben
Provisionserträge
Soll
Haben
Materialien
Soll
Haben
Die Ertragskonten werden über das GuV-Konto in der Regel im Soll abgeschlossen, während die Aufwandskonten im Haben abgeschlossen werden.
Da es sich beim GuV-Konto quasi um ein Unterkonto des Eigenkapital (passives Bestandskonto in der Bilanz) handelt, werden Erträge im Haben gebucht und Aufwendungen im Soll.
GuV
Soll
Haben
Durch das Saldieren wird schließlich der Gewinn ermittelt, welcher dann auf das Eigenkapitalkonto übertragen wird und somit den Erfolg des Unternehmens in der Periode widerspiegelt.