Eine Gutschrift ist eine umgekehrte Rechnung, die vom Leistungsempfänger an den Leistungserbringer ausgestellt wird.
Eine Gutschrift wird oft noch als Rechnungskorrektur verstanden, die ausgestellt wird, wenn eine Kundenrechnung fehlerhaft ausgestellt wurde, welche dann storniert werden soll. Seit 2013 wird diese Korrektur aber nicht mehr als Gutschrift bezeichnet, sondern als Korrekturrechnung oder Stornorechnung.
Unter Gutschrift versteht man nun eine umgekehrte Rechnung vom Leistungsempfänger an den Lieferanten. Dabei geht keine Rechnung voraus und die Gutschrift löst einen Zahlungsvorgang aus. Der Leistungserbringer erhält in diesem Fall einen Betrag vom Leistungsempfänger. Also bekommt der Kunde keine Rechnung, sondern der Kunde schreibt eine Gutschrift für eine Lieferung oder Leistung. Dies ist unter anderem bei Provisionsgeschäften üblich.
Beispiel: Sie arbeiten im Einzelhandel und sind Vertreter der Marke XY. Sie vereinbaren mit einem Kaufhaus, dass Sie pro verkauften Artikel der Marke XY im Kaufhaus 5% Provision bekommen. Im Abrechnungszeitraum wurde ein Umsatz von 5000€ netto gemacht. Dadurch stehen Ihnen 250€ zu. Sie könnten also dem Kaufhaus eine Rechnung schreiben und die Provision fordern. Bei dem Gutschriftsverfahren läuft es jedoch andersherum: Das Kaufhaus wird Ihnen eine Gutschrift ausstellen und eine Zahlung auslösen.
Eine Gutschrift ist somit eine umgekehrte Rechnung und muss daher auch die gleichen Angaben beinhalten wie eine ordentliche Rechnung. Dazu gehören unter anderem: