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Handelsregister

Das Handelsregister (kurz: HR) ist ein elektronisch geführtes, öffentliches Verzeichnis, in dem alle Kaufleute mit einer Handelsregisternummer gelistet sind.

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das bestimmte rechtliche und wirtschaftliche Informationen aller Kaufleute eines Registerbezirks dokumentiert. Das örtliche Amtsgericht ist dabei für das Handelsregister zuständig und nimmt Eintragungen vor. Seit 2007 gibt es das Handelsregister in elektronischer Form, wodurch man Eintragungen digital einsehen kann. 

Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt, welche Eintragungen im Handelsregister gemacht werden. Dazu gehören - abhängig von der Gesellschaftsform - unter anderem: 

  • Firmenbezeichnung
  • Sitz des Unternehmens und der Niederlassungen
  • Gegenstand des Unternehmens 
  • Höhe des Grund- und Stammkapitals
  • Vertreter: Inhaber, Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, etc.
  • Jahresabschlüsse und Bilanzen
  • Rechtsverhältnisse, wie z.B. Umwandlungen, Insolvenzverfahren, Auflösung
  •  

Öffentlicher Glauben

Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten geführt und genießt öffentlichen Glauben, d.h. dass man auf die Korrektheit der eingetragenen Informationen vertrauen kann. Durch den öffentlichen Charakter des Registers, werden Neueintragungen, Änderungen und Löschungen in öffentlich-beglaubigter Form durch einen Notar angemeldet. Da es sich beim Handelsregister um ein öffentliches Register handelt, ist die Einsicht jedem gestattet. Kaufleute und interessierte Bürger haben somit die Möglichkeit rechtliche und wirtschaftliche Informationen über das Unternehmen zu erhalten, die für einen möglichen Vertragsabschluss von großer Bedeutung sein könnten. 

Bestandteile

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen gegliedert - Abteilung A (kurz: HRA) und Abteilung B (kurz: HRB).

Abteilung A listet 

  • Einzelkaufleute (e.K.)
  • Personengesellschaften des Handelsrecht (z.B. OHG und KG)
  • Juristische Personen, die kaufmännische Eigenbetriebe führen
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Abteilung B listet Kapitalgesellschaften, wie z.B.

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG)

 

Eintragungspflicht

In der Regel sind alle Kaufleute zu einem Handelsregistereintrag verpflichtet. 

Man unterscheidet zwischen einer deklaratorischen und einer konstitutiven Eintragung:

  • Deklaratorisch bedeutet dabei rechtsbezeugend, d.h. die Rechtswirkung ist schon vor dem Handelsregistereintrag vorhanden. Wenn beispielsweise ein neuer Prokurist in einem Unternehmen ernannt wird, handelt dieser ab dem Moment der Ernennung als Prokurist und nicht erst mit dem Eintrag ins HR. Durch den Eintrag ändert sich nichts an der Rechtslage, sondern diese wird lediglich öffentlich bezeugt.
  • Konstitutiv bedeutet dagegen rechtserzeugend, d.h. die Rechtswirkung tritt mit dem Handelsregistereintrag erst ein und war vorher nicht vorhanden. Bei einem Formkaufmann, wie z.B. einer AG, existiert das Unternehmen als juristische Person erst mit dem Eintrag ins Handelsregister. Durch den Eintrag wird das Recht erst erzeugt.

Da nur Kaufleute gelistet werden müssen, sind im Handelsregister prinzipiell keine Kleingewerbetreibende nach § 241a HGB und Freiberufler eingetragen. Zudem sind auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nicht zum Handelsregistereintrag verpflichtet. 

Durch den konstitutiven Eintrag können Kleingewerbetreibende, Freiberufler und Landwirte freiwillig zum Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs und dadurch zu juristischen Personen werden. Analog wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch den konstitutiven Eintrag zu einer rechtsfähigen offenen Handelsgesellschaft (OHG).

Dies hat den Vorteil, dass das Unternehmen Eigentum erwerben kann, vor Gericht gehen kann und zeigt der Öffentlichkeit, dass das Unternehmen ordnungsgemäß am Wirtschaftsleben teilnimmt. Eine Eintragungen hat aber auch Pflichten, da diese Unternehmen nun als Kaufleute agieren und z.B. ordnungsgemäß Bücher führen und Jahresabschlüsse abgeben müssen. Zudem müssen Eintragungen (Neueintragung, Änderungen oder Löschungen) umgehend über einen Notar gemeldet werden, was Kosten mit sich zieht.