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Herstellungskosten

Herstellungskosten sind Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und Inanspruchnahme von Leistungen für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes entstehen.

Herstellungskosten werden aufgewendet, um Vermögensgegenstände herzustellen. Diese Produkte oder Dienstleistungen können anschließend selbst verwendet werden. Die Berechnung der Herstellungskosten wird benötigt, um diese Positionen zu bilanzieren und zu aktivieren. Dabei hat der Gesetzgeber definiert, welche Kosten aktiviert werden dürfen. Außerdem werden Herstellungskosten in der Kosten-Leistungsrechnung berechnet, um die Kosten im Blick zu behalten und einen Preis für die Leistung bzw. das Produkt zu kalkulieren. Auch werden die Herstellungskosten verwendet, um bei einem Leasing die Rate zu ermitteln.

Die Herstellungskosten setzen sich aus folgenden Werten ohne Umsatzsteuer zusammen und sind aktivierungspflichtig:

  • Materialkosten
  • Fertigungskosten
  • Material- und Fertigungsgemeinkosten (auf das jeweilige Wirtschaftsgut umzurechnen)
  • Fremde Lohnarbeit

Dazu kommen noch Kosten, die aktivierungsfähig sind:

  • Verwaltungsgemeinkosten
  • Freiwillige Sozialkosten, Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung
  • Zinsen für Fremdkapital, welche für das jeweilige Wirtschaftsgut aufgebraucht wurden

Unternehmen haben folglich bei den aktivierungsfähigen Kosten ein Wahlrecht, ob sie diese Kosten mit ansetzen, da diese oft nur mit einem manuellen Aufwand ermittelt und auf das einzelne Wirtschaftsgut umgerechnet werden können. Um sich dies zu ersparen, dürfen Unternehmen auf diese Kostenpositionen verzichten. Nichtsdestotrotz werden Herstellungskosten aktiviert und abgeschrieben, weshalb Unternehmen ein Interesse daran haben diese Kosten hoch anzusetzen. Denn dadurch wird der Aufwand gesteigert, der Gewinn in der Gewinn-und Verlustrechnung (GuV) gemindert und folglich auch die Steuerschuld gesenkt. Aus diesem Grund ermitteln viele Unternehmen auch die aktivierungsfähigen Kosten. 

Beispiel: 

Sie sind Tischler und bauen eine Küche für den eigenen Gebrauch, um die Küche in Ihrem Büro neu einzurichten. Sie können direkt Materialkosten von 2000€ ansetzen und einen Fertigungslohn von 3000€. Dabei sind noch Gemeinkosten durch den Verbrauch von Strom und durch die Mitarbeit von Mitarbeitern entstanden. Diese werden auf die Küche heruntergerechnet und werden zu den Herstellungskosten hinzuaddiert, hier beispielsweise mit zusätzlichen 1000€. Somit belaufen sich die aktivierungspflichtigen Herstellungskosten für diese Küche auf: 3000 + 2000 + 1000 = 6000€

Durch Ihr internes Controlling konnten Sie ermitteln, dass für die Herstellung der Küche noch zurechenbare Verwaltungskosten i.H.v. 500€ entstanden sind. Diese sind aktivierungsfähig und Sie können dann insgesamt 6500€ aktivieren.

 

Bilanzierung

Analog dazu gibt es noch Anschaffungskosten, die nicht hergestellt werden, sondern erworben werden, also z.B. beim Kauf eines Dienstwagens. Die Anschaffungskosten und Herstellungskosten werden in der Bilanz angesetzt und aktiviert. Sie sind somit die Basis für die planmäßige Abschreibung bei abnutzbaren Anlagevermögen. In der Bilanz darf dieser Wert nie überschritten werden, auch wenn der Zeitwert / Marktwert höher liegen sollte. Die durch die planmäßige Abschreibung geminderten Herstellungskosten bezeichnet man als ‘fortgeführte Herstellungskosten’.

Beispiel: 

  • Bei der oben hergestellten Küche bilanzieren wir diesen Vermögensgegenstand mit 6500€. 
  • Laut der AfA-Tabelle können Sie die Küche planmäßig über 10 Jahre Nutzungsdauer abschreiben. 
  • Nach drei Jahren haben Sie somit 1950€ abgeschrieben und die geminderten Herstellungskosten für die Küche beträgt noch 4550€. 
  • Ein Kunde würde nun diese Küche noch für 7000€ abkaufen.
  • Sie gehen also von einem höheren Marktwert der Küche aus als der Bilanzwert in Ihren Büchern.
  • Dennoch dürfen Sie diese Küche nicht zuschreiben, da es sich um keinen realisierten Gewinn handelt.
  • Erst wenn Sie das Angebot annehmen und die Küche verkaufen, dürfen Sie die Anlage ausbuchen und die Differenz als Ertrag buchen.