Das Imparitätsprinzip folgt dem Vorsichtsprinzip und dient dem Gläubigerschutz, indem mögliche Verluste bereits bilanziert werden, wenn eine Annahme über deren Eintreten besteht.
Das Imparitätsprinzip ist einer der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und beschreibt die Vorgehensweise, bei der Verluste nicht erst bei der Realisierung bilanziert werden, sondern bereits bei der Annahme möglicher Verluste. Da man dadurch Positionen durch bloße Annahme abschreibt, vermindert sich der Gewinn. Dies hat zur Folge, dass sich Unternehmen schlechter bewerten können als sie in Wirklichkeit dastehen und Liquiditätsreserven behalten, um den Fortbestand der Unternehmen sicherzustellen und die Gläubiger zu schützen.
Imparität bedeutet wörtlich “Ungleichheit”, wobei Gewinne und Verluste ungleich behandelt werden. Verluste müssen nach dem Imparitätsprinzip bereits bei der Vermutung frühzeitig bilanziert werden. Gewinne dagegen dürfen nicht bei der Annahme eines Gewinnes bilanziert werden, sondern erst mit der Realisierung (Realisationsprinzip).
Beispiel: