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Industrie- und Handelskammer (IHK)

Die IHK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt die Interessen der regionalen Gewerbetreibenden.

Die IHK ist, wie der Name schon sagt, ein regionaler Zusammenschluss von Gewerbetreibenden aus Industrie und Handel. Es gibt in Deutschland 79 IHK, die für die Region zuständig ist. Dabei steht die regionale Industrie- und Handelskammer für die Interessen der Mitglieder einer bestimmten Region ein und fördert die gewerbliche Wirtschaft.

Mitgliedschaftspflicht

Gewerbetreibende aus Industrie, Handel, Verkehr und anderen Dienstleistungsbereichen sind zur Mitgliedschaft verpflichtet. So werden Gewerbe, die sich in Deutschland anmelden, direkt auch Mitglied der IHK. Die IHK wird dabei durch Pflichtbeiträge der Mitglieder finanziert. Die Mitgliedschaft endet dementsprechend auch erst mit der Abmeldung des Gewerbes.

Beispiel: Sie machen sich als Nebentätigkeit selbstständig als Finanzmakler. Somit melden Sie ein Gewerbe an. Im Folge dessen müssen Sie zwingend der IHK beitreten und sind verpflichtet Beiträge zu zahlen.

Aufgaben der IHK

Zu den Aufgaben der IHK gehört die Organisation von Berufsausbildungen, öffentlich-rechtliche Aufgaben und die Ausstellung von Gutachten und Zeugnissen.

Dazu kommen noch:

  • Beratung und Betreuung der Mitglieder, wie z.B. bei Existenzgründungen
  • Angebot von Kursen und Seminare
  • Standards für Lerninhalte der Berufsausbildung, Fortbildung, Weiterbildung
  • Abnahme der Prüfung für die Berufsausbildungen, Gesellen- und Meisterprüfungen
  • Internationaler Außenhandel
  • Informationszeitschriften