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Jahresabschluss

Ein Jahresabschluss schließt eine Abrechnungsperiode, i.d.R.ein Geschäftsjahr, eines Unternehmens ab und ist nach § 242 HGB für jeden Kaufmann verpflichtend.

Der Jahresabschluss bemisst den wirtschaftlichen Erfolg und die finanzielle Lage eines Unternehmens in einer Abrechnungsperiode und wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Durch eine Jahresabschlussanalyse kann ein Unternehmen die wirtschaftliche Entwicklung im Betrieb verfolgen und die Zahlen beispielsweise mit den Vorperioden vergleichen. 

Der Jahresabschluss muss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung geführt werden und bildet den periodengerechten Abschluss der Buchhaltung. Mit dem Jahresabschluss können Unternehmer zukünftige Entscheidungen treffen, Externe können Einsicht in die finanzielle Lage des Unternehmens nehmen, und zudem wird der Jahresabschluss auch vom Staat/Finanzamt als Bemessungsgrundlage verwendet, um die zu zahlende Ertragsteuer zu berechnen.

Abhängig von der Gesellschaftsform und den geltenden rechtlichen Vorschriften (HGB, IFRS, US-GAAP) müssen beim Jahresabschluss unterschiedliche Dokumente eingereicht, oder sogar geprüft und veröffentlicht werden:

  1. Nicht-buchungspflichtige Unternehmen nach § 4 Abs. 3 EstG (z.B. Kleinunternehmer) müssen lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung einreichen, welche gleichzeitig den Jahresabschluss bildet.
  2. Einzelunternehmen (z.B. eingetragener Kaufmann) oder Personengesellschaften (z.B. KG oder OHG) reichen die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung ein.
  3. Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH oder AG) müssen zusätzlich, neben der Bilanz und der GuV, einen Lagebericht und einen Anhang hinzufügen. Große Kapitalgesellschaften unterliegen der Prüfungspflicht und müssen den Jahresabschluss externen Abschlussprüfern (z.B. Wirtschaftsprüfern) vorlegen. Außerdem müssen große Gesellschaften den Jahresabschluss samt Gewinnverwendung nach der Prüfung im Bundesanzeiger veröffentlichen. Im Zusammenhang mit Konzernabschlüssen können noch die Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Segmentberichterstattung und die Kapitalflussrechnung dazukommen.

 

Was beinhalten die Dokumente des Jahresabschlusses?

Einnahmen-Überschuss-Rechnung:

Die EÜR ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung von nicht-buchführungspflichtigen Unternehmen. Durch die einfache Buchführung wird der Überschuss zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben als Gewinn ausgegeben.

Bilanz:

Alle buchführungspflichtigen Unternehmen müssen eine Bilanz inkl. Inventur und eine Gewinn- und Verlustrechnung einreichen. Die Bilanz stellt dabei das Vermögen und die Schulden des Unternehmens zum Bilanzstichtag gegenüber. Die Bilanz listet alle Bestandskonten auf und wird nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt. 

Gewinn- und Verlustrechnung:

Die GuV stellt alle Aufwände und Erträge eines Unternehmens in einer Abrechnungsperiode gegenüber, um den wirtschaftlichen Erfolg zu ermitteln und einen Gewinn bzw. Verlust auszuweisen. Alle Geschäftsvorfälle werden dabei nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung in den Bestandskonten der Bilanz und den Erfolgskonten der GuV verbucht.

Anhang: 

Beim Anhang werden Positionen der Bilanz und der GuV noch genauer erläutert, um die finanzielle und wirtschaftliche Situation des Unternehmens ergänzend zu erklären. Dazu können beispielsweise eine Aufschlüsselung des Anlagevermögens, eine Darstellung der getätigten Abschreibungen oder die zugrundeliegenden Bewertungsmethoden der Vermögens- und Schuldpositionen gehören.

Lagebericht:

Ein Lagebericht beinhaltet zudem noch den Geschäftsverlauf, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, sowie eine Prognose zur voraussichtlichen Entwicklung. Der Bericht beinhaltet also die aktuelle und zukünftige Situation des Unternehmens, sowie Chancen und Risiken. 

Kapitalflussrechnung:

Beim Kapitalfluss (engl. Cashflow) werden die Einzahlungen und Auszahlungen von liquiden Mitteln gegenüber stellt. Der Cashflow ist also nichts Anderes als die Differenz der geldwerten Zuflüsse und Abflüsse, wodurch man Rückschlüsse auf die Liquidität und der finanzielle Lage des Unternehmens ziehen kann.

Eigenkapitalveränderungsrechnung:

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung muss nur im Zusammenhang mit Konzernabschlüssen erstellt werden und stellt - wie der Name schon sagt - die Veränderungen des Eigenkapitals dar. Diese Veränderungen können u.a. durch Jahresüberschüsse oder Kapitaltransaktionen zustande gekommen sein. 

Segmentberichterstattung:

Unter bestimmten Umständen muss eine Segmentberichterstattung im Zusammenhang mit Konzernabschlüssen erstellt werden. Dieser Bericht soll disaggregierte Informationen bereitstellen, um die Ertragskraft, das Risikomanagement, und den Cashflow der einzelnen Segmente besser zu verstehen.