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Jahresfehlbetrag

Der Jahresfehlbetrag ist der negative Erfolg eines Unternehmens bei der handelsrechtlichten Gewinn-und Verlustrechnung.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (kurz: GuV) stellt alle Aufwände und Erträge eines Unternehmens in einer bestimmten Periode gegenüber, um den Gewinn des Unternehmens zu ermitteln. Die GuV ist folglich eine Erfolgsrechnung, da sie die Erfolgskonten gegenübergestellt. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Prinzip der doppelten Buchführung gebucht, womit ein Geschäftsvorfall immer aus mindestens zwei Konten besteht, einer Buchung im Soll und einer im Haben. Die GuV ist neben der Bilanz ein Hauptbestandteil eines Jahresabschlusses (§ 242 HGB). 

Der Jahresfehlbetrag ergibt sich aus einem Überschuss der Aufwendungen gegenüber den Erträgen innerhalb eines Wirtschaftsjahres. Bei dem Jahresfehlbetrag werden keine Vorträge aus Gewinnen und Verlusten von Vorperioden, Entnahmen oder Rücklagen berücksichtigt. 

Für die Berechnung des Jahresfehlbetrages werden jeweils alle Aufwendungen und alle Erträge des Geschäftsjahres addiert. Anhand der Bilanz werden dabei alle Erfolgskonten saldiert und abgeschlossen. Erfolgskonten sind dabei die Aufwandskonten und die Ertragskonten im Kontenrahmen.

Aufwandskonten Ertragskonten
Materialien Umsatzerlöse
Rohstoffe Mieteinnahmen
Lohn und Gehalt Zinserträge

Die Ertragskonten werden über das GuV-Konto in der Regel im Soll abgeschlossen, während die Aufwandskonten im Haben abgeschlossen werden. Da es sich beim GuV-Konto quasi um ein Unterkonto des Eigenkapital (passives Bestandskonto in der Bilanz) handelt, werden Erträge im Haben gebucht und Aufwendungen im Soll. 

Durch das Saldieren wird schließlich der Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag ermittelt, welcher dann auf das Eigenkapitalkonto übertragen wird und somit den Erfolg des Unternehmens in der Periode widerspiegelt.

Eventuelle Gewinn- und Verlustvorträge oder Rücklagen werden erst nach der Berechnung des Jahresfehlbetrages einberechnet. Sollte das Unternehmen aus den Vorperioden hohe Rücklagen gebildet haben, kann das Geschäftsjahr trotz Jahresfehlbetrag im Soll abgeschlossen werden und sogar eine Gewinnverteilung auf die Teilhaber wäre dann möglich.

Erzielen Unternehmen langfristig keine Gewinne, sondern Verluste, sind diese Unternehmen von einer Insolvenz bedroht, wenn keine notwendigen Rücklagen bestehen oder keine Finanzierungen möglich sind.