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Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss ist der positive Erfolg eines Unternehmens innerhalb des Wirtschaftjahres, welcher anhand einer Gewinn-und Verlustrechnung (GuV) ermittelt werden kann.

Bei dem Jahresüberschuss handelt es sich um den Gewinn eines Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres. Der Überschuss ergibt sich aus der positiven Differenz aus Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Bei einer negativen Differenz spricht man von einem Jahresfehlbetrag.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (kurz: GuV) stellt alle Aufwände und Erträge eines Unternehmens in einer bestimmten Periode gegenüber, um den Gewinn des Unternehmens zu ermitteln. Die GuV ist folglich eine Erfolgsrechnung, da sie die Erfolgskonten gegenübergestellt. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Prinzip der doppelten Buchführung gebucht, womit ein Geschäftsvorfall immer aus mindestens zwei Konten besteht, einer Buchung im Soll und einer im Haben. Die GuV ist neben der Bilanz ein Hauptbestandteil eines Jahresabschlusses (§ 242 HGB). 

Der Jahresüberschuss ergibt sich aus einem Überschuss der Erträge gegenüber den Aufwendungen innerhalb eines Wirtschaftsjahres. Bei dem Jahresüberschuss werden keine Vorträge aus Gewinnen und Verlusten von Vorperioden oder Rücklagen berücksichtigt. 

Für die Berechnung des Jahresüberschusses werden jeweils alle Aufwendungen und alle Erträge des Geschäftsjahres addiert. Anhand der Bilanz werden dabei alle Erfolgskonten saldiert und abgeschlossen. Erfolgskonten sind dabei die Aufwandskonten und die Ertragskonten im Kontenrahmen.

Aufwandskonten Ertragskonten
Materialien Umsatzerlöse
Rohstoffe Mieteinnahmen
Lohn und Gehalt Zinserträge

 

Die Ertragskonten werden über das GuV-Konto in der Regel im Soll abgeschlossen, während die Aufwandskonten im Haben abgeschlossen werden. Da es sich beim GuV-Konto quasi um ein Unterkonto des Eigenkapital (passives Bestandskonto in der Bilanz) handelt, werden Erträge im Haben gebucht und Aufwendungen im Soll. 

Durch das Saldieren wird schließlich der Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag ermittelt, welcher dann auf das Eigenkapitalkonto übertragen wird und somit den Erfolg des Unternehmens in der Periode widerspiegelt.

Eventuelle Gewinn- und Verlustvorträge oder Rücklagen können nach der Berechnung des Jahresüberschusses einberechnet werden.

Der Jahresüberschuss kann unterschiedlich verwendet werden. Zum einen kann man diesen Überschuss an die Teilhaber durch eine Ausschüttung auszahlen, zum anderen kann man den Überschuss oder Teile davon einbehalten als Rücklage oder als Gewinnvortrag für die Folgeperioden übernommen werden.