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Juristische Person

Eine juristische Person ist Träger von Rechten und Pflichten und handelt durch einen gesetzlichen Vertreter.

Eine juristische Person ist rechtsfähig, d.h. sie hat Rechte und Pflichten. Dabei wird die juristische Person vom gesetzlichen Vertreter vertreten. Juristische Personen kommen nicht durch eine Geburt zur Welt, sondern erlangen ihre Rechtsfähigkeit mit der Eintragung in ein Register oder durch einen Hoheitsakt.

Beispiel: Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird vom Geschäftsführer vertreten. und wird durch die Eintragung ins Handelsregister zu einer juristische Person Durch ihre Rechtsfähigkeit kann die GmbH klagen und verklagt werden.

Juristische Personen sind zum Beispiel:

  • Aktiengesellschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien
  • Eingetragene Genossenschaften
  • Eingetragene Vereine
  • Stiftungen
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaften, IHK, Steuerberaterkammern, Universitäten, etc.)

Abgrenzung zur natürlichen Person

Juristische sind keine menschlichen Personen, sondern rechtliche Gebilde. Aufgrund der Rechtsfähigkeit sind sie mit Menschen zu vergleichen, da sie Rechtsgeschäfte eingehen können. So kann eine z.B. GmbH, wie auch eine Privatperson, ein Konto eröffnen oder ein Kredit aufnehmen.

Das Unternehmen kann aber nicht selbstständig Willenserklärungen abgeben und wird deshalb von Menschen vertreten. Dennoch findet eine Abgrenzung zwischen juristischen und natürlichen Personen statt, z.B. ist die GmbH selbst haftbar für ihre Schulden, welche in der Regel vom privaten Vermögen der Gesellschafter oder des Geschäftsführers abgetrennt ist. Deswegen werden juristische Personen in der Umgangssprache auch als Kapitalgesellschaften (im Gegensatz zu Personengesellschaften) bezeichnet, da das Kapital von der Person abgetrennt ist.

Menschen als Rechtssubjekte sind natürliche Personen mit Rechten und Pflichten. Dabei beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Geburt und endet mit dem Tod. Man kann einer natürlichen Person nicht die Rechtsfähigkeit aberkennen. Dagegen entstehen juristische Personen nicht “natürlich”, sondern werden als Unternehmen gegründet (z.B. mit der konstitutiven Eintragung ins Handelsregister) und mit Auflösung des Unternehmens endet auch die Rechtsfähigkeit.