Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person und eine Körperschaft des privaten Rechts.
Eine Kapitalgesellschaft ist ein gegründetes Unternehmen nach bestimmten Rechtsformen. Die Besonderheit zu Personengesellschaften ist, dass bei Kapitalgesellschaften die Haftung in der Regel auf das Vermögen des Unternehmens beschränkt ist. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, die körperschaftlich organisiert sind. So hat z.B. eine Aktiengesellschaft die drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.
Die bekanntesten Rechtsformen einer Kapitalgesellschaft in Deutschland sind die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Zu den Kapitalgesellschaften gehören auch die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Unternehmergesellschaft (UG), eingetragene Vereine (e.V.) oder faktisch auch eine GmbH & Co. KG. Anerkannt in Deutschland sind zudem die Societas Europaea (SE) als eine Sonderform der AG mit internationalem europäischen Bezug, sowie die britische Rechtsform Private company limited by shares (Ltd.).
Eine Kapitalgesellschaft wird in mehreren Stufen gegründet. So wird zuerst ein Gesellschaftsvertrag bzw. eine Satzung von den Gesellschaftern formuliert und vom Notar beurkundet. Es gelten je nach Rechtsform verschiedene Vorschriften, wie die Aufbringung eines Stamm- und Grundkapitals oder die Vertretung des Unternehmens. Dann muss die Kapitalgesellschaft ins Handelsregister konstitutiv eingetragen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Kapitalgesellschaft erst existent und rechtsfähig, d.h. das Unternehmen ist dann Träger von Rechten und Pflichten, und kann z.B. klagen und verklagt werden. Die Kapitalgesellschaft ist damit eine juristische Person mit Rechtsfähigkeit, Parteifähigkeit und Deliktsfähigkeit.
Kapitalgesellschaften müssen - neben der Bilanz und der GuV - einen Lagebericht und einen Anhang hinzufügen. Große Kapitalgesellschaften unterliegen der Prüfungspflicht und müssen den Jahresabschluss den externen Abschlussprüfern (z.B. Wirtschaftsprüfern) vorlegen. Außerdem müssen große Gesellschaften den Jahresabschluss samt Gewinnverwendung nach der Prüfung im Bundesanzeiger veröffentlichen. Im Zusammenhang mit Konzernabschlüssen können noch die Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Segmentberichterstattung und die Kapitalflussrechnung dazukommen.
Kapitalgesellschaften werden auch nach dem Prinzip der Ertragssteuer versteuert, bei dem das wirtschaftliche Ergebnis, also der Ertrag bzw. der Gewinn, besteuert wird. Zusätzlich kommen bei Kapitalgesellschaften die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer hinzu.
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften sind Personengesellschaften an sich keine juristische Person, womit Personengesellschaften keine juristische Persönlichkeit haben und auch nicht körperschaftlich organisiert sind.
Weitere Unterschiede zu einer Kapitalgesellschaft ist das Abstimmungsverfahren innerhalb der Personengesellschaft, welche in der Regel nach der Anzahl der Gesellschafter geht und nicht nach der Kapitalbeteiligung. Dabei ist es also unerheblich, ob ein Gesellschafter den Großteil des Kapitals in die Gesellschaft eingelegt hat; dieser Gesellschafter hat ebenso bei Abstimmungen das gleiche Stimmrecht wie andere Gesellschafter.
Gleiches gilt in vielen Fällen für den Gewinn der Gesellschaft, der nach der Anzahl bzw. dem Beitrag der Gesellschafter verteilt wird (bei Kapitalgesellschaften entscheidet das eingezahlte Kapital). Auch bei diesen Punkten lässt sich erkennen, dass die Personengesellschaft näher an den Personen (Gesellschafter) ist als Kapitalgesellschaften (Kapital).