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Kirchensteuer

Wenn eine Person der Kirche angehört, wird auf Grundlage der Einkommensteuer die Kirchensteuer fällig.

Die Kirchensteuer dient der Erfüllung kirchlicher Aufgaben, dazu zählen u.a. Religionsunterricht, Pfarrdienst, kirchliche Kindertagesstätten, Gemeindearbeit, Erhaltung und Betrieb kirchlicher Gebäude. 

Dabei zahlt der Kirchenangehörige einer als "Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaft", sprich jedes Mitglied einer Kirche bzw. einer Glaubensgemeinschaft, die Kirchensteuer. Die Bemessungsgrundlage ist dafür die Jahreseinkommensteuer bzw. -lohnsteuer. Je nach Bundesland werden 8% (in Bayern und Baden-Württemberg) oder 9% (restliche Länder) der Einkommen- bzw. Lohnsteuer mit der Kirchensteuer belastet und an das Finanzamt abgeführt. So kennen die meisten Menschen die Kirchensteuer als Bestandteil der Lohnabrechnung. Zudem zahlt man auch auf die Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen die Kirchensteuer.

Es ist möglich aus der Kirche auszutreten, womit man von der Kirchensteuer befreit wird. Die Kirchensteuer kann außerdem als Sonderausgabe in der Steuererklärung eingetragen werden, und kann somit komplett von der Steuer abgesetzt werden. 

Beispiel Lohnabrechnung

  • Sie sind ledig, kinderlos und kommen aus München. Zudem wurden Sie getauft und sind Mitglied einer Kirche.
  • Als Angestellter verdienen Sie in Ihrem Betrieb monatlich brutto 3000€.
  • Anhand der Lohnsteuertabelle von 2019 kann man ablesen, dass monatlich 416,58€ Lohnsteuer anfallen.
  • Auf diese Lohnsteuer zahlen Sie als Bayer 8% Kirchensteuer: 416,58 * 8% = 33,32, welche monatlich abgeführt werden. 

Beispiel Kapitalerträge

  • Sie haben zudem bei Ihrer Bank ein Sparbuch mit einem Guthaben von 100.000€, welches mit 2% verzinst wird. Dadurch erhalten Sie in dem aktuellen Jahr 2000€ Zinsen.
  • Wenn kein Freistellungsauftrag oder NV-Bescheid bei der Bank abgegeben wurde, unterliegen die 2000€ Zinsen der 25% Abgeltungssteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlag und 8% Kirchensteuer. 
  • Sie zahlen also auf die Zinsen eine Abgeltungssteuer von 2000 * 25% = 500€, den Solidaritätszuschlag von 500 * 5,5%= 27,50€ und eine Kirchensteuer von 500 * 8% = 40€, welche direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt werden.