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Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zur Sozialversicherung des deutschen Sozialsystems.

Die Sozialversicherung soll das Volk von einem sozialen Netz abfangen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil der Sozialversicherung und die GKV ist deshalb eine Pflichtversicherung für die meisten Beschäftigten. Genauer gesagt müssen alle Arbeitnehmer unter der sog. “Jahresarbeitsentgeltgrenze” gesetzlich krankenversichert sein. Dafür sind alle Familienangehörigen ohne Einkommen, wie z.B. minderjährige Kinder, direkt mitversichert (familienversichert). Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen, darf man bei der Krankenversicherung selber über eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden, wie z.B. Barmer, Techniker, AOK, usw. Zudem gilt in deutsche freie Arztwahl.

Die Sozialabgaben werden bei den Arbeitnehmern direkt vom Bruttolohn abgezogen. Dabei gehen 14,6% des Bruttolohn (bis max. Beitragsbemessungsgrenze von 4.537,50€) an die Krankenversicherung, wobei dieser Betrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen (also jeweils 7,3%) geteilt wird. Zudem erheben viele Krankenkassen Zusatzbeiträge (Durchschnitt 0,9% - abhängig von der Krankenkasse).

  • Beispiel: Sie sind Angestellter und verdienen 5000€ brutto im Monat. Somit verdienen Sie mehr als die Beitragsbemessungsgrenze von 4.537,50€ und nutzen nur diesen Betrag als Bemessungsgrundlage. Dazu erheben die meisten Krankenkassen einen Zusatzbeitrag; wir gehen hier vom Durchschnitt von 0,9% aus, sodass 14,6 + 0,9 = 15,5% vom Bruttolohn an die Krankenkasse gezahlt wird. So gehen im Monat 4.537,50*15,5% = 703,31€ an die Krankenkasse, wobei die Hälfte (351,66€) von Ihrem Bruttolohn direkt abgezogen wird und die andere Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt werden muss. Da Sie 2 minderjährige Schulkinder haben, sind diese automatisch mitversichert ohne einen weiteren Beitrag zahlen zu müssen.

Sachleistungsprinzip

Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet nach dem Sachleistungsprinzip, d.h. die Leistungen werden in Form von Sachleistungen gezahlt, z.B. übernimmt die Krankenversicherung einen Großteil der Ausgaben für Medikamente oder Behandlungen. Es gibt aber auch Geldleistungen, wie z.B. beim Mutterschaftsgeld, welches von der Krankenkasse getragen wird. 

Private Krankenversicherung

Ab der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze, die jedes Jahr neu festgelegt wird, darf der Arbeitnehmer selbst zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind private Krankenversicherungen frei verhandelbar. Hier richten sich die Beiträge nach dem individuellen Risiko und dem Eintrittsalter der versicherten Person. Zudem bieten die meisten PKV in der Regel deutlich umfangreichere Leistungen und Vorteile an. Es ist jedoch klar zu prüfen, welche Kosten auch im höheren Alter auf einen zukommen, bevor man sich für eine private Krankenversicherung entscheidet.

Auch Beamte und Selbstständige sind nicht verpflichtet sich gesetzlich versichern zu lassen und können sich privat versichern lassen. Jedoch dürfen diese Berufsgruppen sich  freiwillig gesetzlich versichern, da eine Krankenversicherungspflicht besteht - egal, ob gesetzlich oder privat.

  • Beispiel: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt im Jahr 2019 60.750€. Das bedeutet, wenn Sie als Angestellter im Jahr brutto mehr als diesen Betrag verdienen, können Sie selbst entscheiden, ob Sie weiterhin gesetzlich krankenversichert bleiben oder sich privat versichern lassen.