Der Lohn ist eine Form des Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmer für eine erbrachte Arbeitsleistung aus unselbstständiger Arbeit auf Stundenbasis erhalten.
Ein Arbeitnehmer hat bei seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung aus unselbstständiger Arbeit. Das Entgelt ist dabei im Arbeitsvertrag geregelt und wird in der Regel jeden Monat gezahlt. Dieses Arbeitsentgelt ist grundsätzlich frei verhandelbar. Dabei können Tarifverträge als Basis dienen. Zudem muss das Entgelt über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. In diesem Zusammenhang werden Gehälter und Löhne oft als Synonyme verwendet.
Dabei unterscheidet man zwischen Gehälter und Löhne:
In älteren Definitionen findet man noch, dass Angestellte und Beamte Gehälter erhalten, während Arbeiter einen Lohn ausgezahlt bekommen. Diese Unterscheidung ist jedoch zum Teil veraltet.
Heutzutage versteht man unter dem Gehalt eine regelmäßige und gleichbleibende Summe, die ein Arbeitnehmer für die Arbeitsleitung am Monatsende erhält. Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland bekommen also ein Gehalt.
Der Lohn dagegen kann Schwankungen unterliegen, da hier die Arbeitsleistung auf Stundenbasis berücksichtigt wird. Deswegen spricht man auch vom “Mindestlohn”, weil dies das minimale Entgelt eines Angestellten für eine Stunde Arbeitsleistung ist. Angestellte, die Löhne erhalten, haben jedoch die Unsicherheit, dass das Arbeitsentgelt bei Krankheit, Urlaub, Feiertagen oder anderen Abwesenheiten in dem entsprechenden Monat sinkt.
Anhand dieser Beispiele kann man sehen, warum die “veraltete” Unterscheidung immer noch Bestand hat. So geht man immer noch davon aus, dass der Angestellte monatlich ein gleichbleibendes Gehalt bekommt und der Arbeiter aus dem produzierenden Gewerbe (z.B. ein Tischler oder ein KfZ-Mechatroniker) beim Kunden die Löhne auf Stundenbasis erzielt.
Eine weitere Unterscheidung wird zwischen dem Netto- und Bruttogehalt gemacht. Im Arbeitsvertrag handelt es sich immer um das Bruttogehalt. Davon wird abhängig von der persönlichen Situation, Steuerklasse und Höhe des Gehalts die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere (Steuer-)Abgaben abgezogen. Am Ende verbleibt das Nettogehalt, welches vom Arbeitgeber auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen wird. Selbstständige müssen dagegen ihre Abgaben, Versicherungen und Steuern selbst abführen.