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Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung/ Entgeltabrechnung

Die Gehaltsabrechnung wird vom Arbeitgeber ausgehändigt und rechnet vom Bruttolohn sämtliche Zulagen und Ausgaben ab.

Die Gehaltsabrechnung (auch: Lohnabrechnung oder Entgeltabrechnung) erhalten die meisten Beschäftigten in Textform. Die Abrechnung für Lohn / Gehalt ist für die Berechnung der Einkommensteuer maßgeblich, und berechnet zudem Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialabgaben, sowie weitere Zulagen und Abzüge. Somit zeigt die Abrechnung den Bruttolohn auf und inkludiert dann sämtliche Zulagen und Abgaben, sodass am Ende der Nettolohn ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Abrechnung auszuhändigen und die Zustellung erfolgt per Post oder auf elektronischen Weg. 

Eine Gehaltsabrechnung beinhaltet unter anderem:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Name, Anschrift und Geburtstag des Arbeitnehmers
  • Sozialversicherungsnummer
  • Steuerklasse und Steuer-ID
  • Abrechnungszeitraum
  • Kinderfreibeträge
  • Info über Kirchensteuer
  • Steuerfreibeträge
  • Einstellungsdatum
  • Bruttoentgelt
  • Nettoentgelt + Auszahlungsbetrag
  • Bankverbindung des Mitarbeiters für die Auszahlung

Berechnung

Die Höhe des Nettolohns hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehören:

Lohnsteuer

Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommen und von der Steuerklasse ab. Dabei kann die Höhe der Lohnsteuer an der Lohnsteuertabelle abgelesen werden. Man unterscheidet zwischen sechs Lohnsteuerklassen:

  • Steuerklasse 1: Alleinstehende Arbeitnehmer
  • Steuerklasse 2: Alleinerziehende Arbeitnehmer
  • Steuerklasse 3: Verheirateter Arbeitnehmer, wenn der Partner in der Steuerklasse 5 eingestuft ist
  • Steuerklasse 4: Verheiratete Arbeitnehmer, wenn die Partner auch in der Steuerklasse 4 ist
  • Steuerklasse 5: Verheiratete Arbeitnehmer, wenn der Partner in der Steuerklasse 3 eingestuft ist
  • Steuerklasse 6: Für den Zweit-/ Nebenjob, wenn es sich dabei nicht um eine geringfügige Beschäftigung handelt

Kirchensteuer

Mitglieder einer Kirche bzw. einer Religionsgemeinschaft zahlen die Kirchensteuer. Je nach Bundesland werden 8% (in Bayern und Baden-Württemberg) oder 9% (restliche Länder) der Lohnsteuer mit der Kirchensteuer belastet und an das Finanzamt abgeführt. 

Solidaritätszuschlag

Seit 1998 beträgt der Soli 5,5% auf die fällige Lohnsteuer.  Ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag “weitgehend” abgeschafft. Durch die Anhebung von Freibeträgen zahlen ca. 90% der deutschen Bürger keinen Solidaritätszuschlag mehr und ca. 6,5% der Bürger zahlen weniger.

Sozialversicherung / Sozialabgaben (Sätze für 2019)

  1. Arbeitslosenversicherung: 2,5% des Bruttolohn (bis max. Beitragsbemessungsgrenze) gehen an die Arbeitslosenversicherung. Diesen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen (also jeweils 1,25%). 
  2. Rentenversicherung: 18,6% des Bruttolohn (bis max. Beitragsbemessungsgrenze) gehen an die Rentenversicherung. Diesen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen (also jeweils 9,3%). 
  3. Krankenversicherung: 14,6% des Bruttolohn (bis max. Beitragsbemessungsgrenze) gehen an die Krankenversicherung. Diesen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen (also jeweils 7,3%). Zudem erheben viele Krankenkassen Zusatzbeiträge (Durchschnitt 0,9% - abhängig von der Krankenkasse) .
  4. Pflegeversicherung: 3,05% des Bruttolohn (bis max. Beitragsbemessungsgrenze) gehen an die Pflegeversicherung. Diesen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen also jeweils 1,525%). Für Kinderlose über 23J. kommen zusätzlich 0,25% hinzu (entsprechend 1,775% Arbeitnehmeranteil).
  5. Unfallversicherung: Die Unfallversicherung wird komplett vom Arbeitgeber übernommen.

Rechenbeispiel (2019):

Sie sind ein 30-Jähriger Büroangestellter und verdienen bei Ihrem Arbeitgeber 3000€ brutto monatlich. Sie sind ledig, kinderlos, kommen aus Hamburg und haben kein weiteres Einkommen.

Bruttolohn: 3000€

- Lohnsteuer: Steuerklasse 1; laut Lohnsteuertabelle = - 416,58€

- Kirchensteuer: 416,58€ * 9% = - 37,49€

- Solidaritätszuschlag: 416,58€ * 5,5% = - 22,91€

- Arbeitslosenversicherung: 3000*2,5%=75€; Arbeitnehmeranteil: - 37,50€

- Rentenversicherung: 3000*18,6%=558€; Arbeitnehmeranteil: - 279€

- Krankenversicherung: 3000*14,6 + 3000*0,9%=465€; Arbeitnehmeranteil: - 232,50€

- Pflegeversicherung: 3000*1,775% = - 53,25€

Nettolohn = 1920,77€