Die Gehaltsabrechnung wird vom Arbeitgeber ausgehändigt und rechnet vom Bruttolohn sämtliche Zulagen und Ausgaben ab.
Die Gehaltsabrechnung (auch: Lohnabrechnung oder Entgeltabrechnung) erhalten die meisten Beschäftigten in Textform. Die Abrechnung für Lohn / Gehalt ist für die Berechnung der Einkommensteuer maßgeblich, und berechnet zudem Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialabgaben, sowie weitere Zulagen und Abzüge. Somit zeigt die Abrechnung den Bruttolohn auf und inkludiert dann sämtliche Zulagen und Abgaben, sodass am Ende der Nettolohn ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Abrechnung auszuhändigen und die Zustellung erfolgt per Post oder auf elektronischen Weg.
Eine Gehaltsabrechnung beinhaltet unter anderem:
Die Höhe des Nettolohns hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehören:
Lohnsteuer
Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommen und von der Steuerklasse ab. Dabei kann die Höhe der Lohnsteuer an der Lohnsteuertabelle abgelesen werden. Man unterscheidet zwischen sechs Lohnsteuerklassen:
Kirchensteuer
Mitglieder einer Kirche bzw. einer Religionsgemeinschaft zahlen die Kirchensteuer. Je nach Bundesland werden 8% (in Bayern und Baden-Württemberg) oder 9% (restliche Länder) der Lohnsteuer mit der Kirchensteuer belastet und an das Finanzamt abgeführt.
Solidaritätszuschlag
Seit 1998 beträgt der Soli 5,5% auf die fällige Lohnsteuer. Ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag “weitgehend” abgeschafft. Durch die Anhebung von Freibeträgen zahlen ca. 90% der deutschen Bürger keinen Solidaritätszuschlag mehr und ca. 6,5% der Bürger zahlen weniger.
Sozialversicherung / Sozialabgaben (Sätze für 2019)
Sie sind ein 30-Jähriger Büroangestellter und verdienen bei Ihrem Arbeitgeber 3000€ brutto monatlich. Sie sind ledig, kinderlos, kommen aus Hamburg und haben kein weiteres Einkommen.
Bruttolohn: 3000€
- Lohnsteuer: Steuerklasse 1; laut Lohnsteuertabelle = - 416,58€
- Kirchensteuer: 416,58€ * 9% = - 37,49€
- Solidaritätszuschlag: 416,58€ * 5,5% = - 22,91€
- Arbeitslosenversicherung: 3000*2,5%=75€; Arbeitnehmeranteil: - 37,50€
- Rentenversicherung: 3000*18,6%=558€; Arbeitnehmeranteil: - 279€
- Krankenversicherung: 3000*14,6 + 3000*0,9%=465€; Arbeitnehmeranteil: - 232,50€
- Pflegeversicherung: 3000*1,775% = - 53,25€
Nettolohn = 1920,77€