Die Lohnsteuer ist eine Einkommensteuer, die von einer natürlichen Person auf das Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit direkt vom Gehalt abgezogen wird.
Die Lohnsteuer gehört zu den Ertragsteuern, welche auf den Vermögenszuwachs innerhalb einer bestimmten Periode erhoben werden. In Deutschland muss jeder Bürger, der ein Einkommen aus unselbstständiger Arbeit generiert, die Lohnsteuer an den deutschen Staat zahlen. Dazu gehören Angestellte, Arbeiter und Beamte. So ist das Einkommen des Arbeitnehmers die Bemessungsgrundlage für die Berechnung dieser Steuer. Das steuerpflichtige Einkommen wird dann mit einem bestimmten Steuersatz versteuert. Dabei spielen unter anderem die Steuerklasse und Freibeträge des Arbeitnehmers eine Rolle. In Deutschland handelt es sich um eine progressive Steuerberechnung, d.h. der Steuersatz steigt mit der Höhe des Einkommens.
Die monatlich-gezahlte Lohnsteuer ist praktisch eine Vorauszahlung der Einkommensteuer. Durch die nachträglichen Steuererklärung können Kosten, wie z.B. Werbungskosten oder Fahrtkosten, berücksichtigt werden, womit die tatsächliche Steuerschuld gemindert werden kann und die Differenz erstattet wird.
Die Lohnsteuer bezieht sich auf Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit, beispielsweise bei einem Angestellten. Die Lohnsteuer wird dabei direkt vom Arbeitgeber bei der Lohn-oder Gehaltszahlung als Quellensteuer einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet. Die Lohnsteuer ist damit eine Unterkategorisierung bzw. eine Erhebungsform der Einkommensteuer, welche noch selbstständiges Einkommen berücksichtigt.