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Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird erhoben, um eine Wertschöpfung zu besteuern.

Die Mehrwertsteuer wird im wirtschaftlichen Kontext Umsatzsteuer genannt, und soll aufzeigen, dass ein Mehrwert durch Produktion oder Leistungen eines Unternehmens besteuert wird. Letztendlich zahlt der Endkonsument die gesamte Umsatzsteuer, während die vorherigen Produktionsprozesse nur den geschaffenen Mehrwert versteuern.

Die Mehrwertsteuer kann man zum Erklären in zwei Steuern aufteilen: Umsatzsteuer und Vorsteuer

Umsatzsteuer (USt.): Wenn ein Unternehmen eine Rechnung an einen Kunden stellt, muss auf der Rechnung eine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, die in der Regel in Deutschland bei 19% liegt. Bei bestimmten Leistungen gilt eine reduzierte Umsatzsteuer i.H.v. 7%. 

Vorsteuer (VSt.): Das Unternehmen hat neben den Kundeneinnahmen auch Ausgaben, z.B. für Materialien, auf die das Unternehmen eine Umsatzsteuer gezahlt hat. Diese Umsatzsteuer nennt man Vorsteuer.

Bei der Mehrwertsteuer wird die Differenz aus der Umsatzsteuer und der Vorsteuer ermittelt, die dann ans Finanzamt abgeführt wird. Die Mehrwertsteuer beschreibt die Steuer auf den geschaffenen Wert durch die Leistung des Unternehmens.

Vereinfachtes Beispiel der Mehrwertsteuer:

  • Ein Förster verkauft Holz an einen Tischler für 100€ + 19% Umsatzsteuer = 119€. Diese 19€ werden vom Förster an das Finanzamt gezahlt. Für den Tischler sind diese 19€ bereits bezahlte Vorsteuer.
  • Der Tischler baut nun mit dem Holz ein Möbelstück und verkauft dieses an einen Möbelhändler für 500€ + 19% USt. = 595€. Da der Tischler bereits 19€ Vorsteuer für das Holz gezahlt hat, muss er nur 95 - 19 = 76€ an das Finanzamt zahlen. Der Tischler hat somit Wert geschaffen, in dem er Holz für 100€ gekauft hat und durch seine Leistung dies wieder für 500€ verkauft hat. Dieser Mehrwert von 400€ wird also besteuert, womit die Mehrwertsteuer 400 * 19% = 76€ beträgt (analog zur Berechnung USt. minus VSt.)
  • Wenn nun der Möbelhändler das Möbelstück an einen Privatkunden für 800€ + 19% USt. = 952€ verkauft, hat der Händler bereits 95€ Vorsteuer an den Tischler gezahlt gehabt und bekommt nun 152€ USt. vom Kunden: Es fällt eine Mehrwertsteuer von 152 - 95 = 57€ für den Möbelhändler an, welche an das Finanzamt geleitet werden.
  • Der Privatkunde freut sich nun über das neue Möbelstück und zahlt die volle Umsatzsteuer von 152€, die durch den Mehrwert der einzelnen Unternehmen geschaffen wurde. Der Privatkunde muss keine Zahlung direkt an das Finanzamt machen, da die Unternehmen dies bereits gemacht haben:
  1. Der Förster zahlte 19€ MwSt.
  2. Der Tischler zahlte 76€ MwSt.
  3. Der Möbelhändler zahlte 57€ MwSt.
  • Insgesamt sind es genau die 19+76+57 = 152€, die der Endkunde trägt.