Alle lebenden Menschen sind nach rechtlicher Hinsicht natürliche Personen, die Rechte und Pflichten tragen.
Eine natürliche Person ist der Mensch als Rechtssubjekt, also mit Rechten und Pflichten, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Dabei beginnt die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person mit der Geburt und endet mit dem Tod.
Die Rechtsfähigkeit kann einer natürlichen Person nicht aberkannt werden (im Gegensatz zur Geschäftsfähigkeit). In Deutschland sind alle Menschen natürliche Personen. Zu beachten ist jedoch, dass nicht jeder Mensch die gleichen Rechte und Pflichten hat. So ist ein Kind eine rechtsfähige natürliche Person, jedoch hat es nicht die gleichen Rechte und Pflichten wie die Eltern.
Beispiel
Eine natürliche Person ist somit eine Privatperson. Im Gegensatz dazu können natürliche Personen zusammen Unternehmen gründen und diese im Handelsregister eintragen. Diese Unternehmen sind dann juristische Personen mit Rechten und Pflichten. In diesem Zusammenhang wird auch deutlich, dass juristische Personen nicht auf “natürliche” Weise entstehen können.