Im Handelsgesetzbuch (§ 266 Abs. 3 HGB) ist die Passivseite in Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten und passive latente Steuern gegliedert.
Die Bilanz wird in Aktiva und Passiva gegliedert. Die Aktiva stellt dabei die Seite der Mittelverwendung dar, während die Passivseite die Mittelherkunft eines Unternehmens beschreibt. Der Wert aller Aktivwerte muss den Wert der Passivseite entsprechen. Dieser Wert wird auch als Bilanzsumme bezeichnet.
Die Passivseite zeigt auf, wie das Vermögen finanziert wurde. Im Handelsgesetzbuch (§ 266 Abs. 3 HGB) ist die Passivseite in Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten und passive latente Steuern gegliedert. Die wichtigsten Passivposten bestehen aus dem Eigenkapital (z.B. eingezahltes Kapital der Unternehmer) und Fremdkapital (z.B. Verbindlichkeiten und Rückstellungen).
Aus den Passivposten leiten sich die passiven Bestandskonten für die Buchhaltung ab. Der Anfangsbestand dieser Konten steht auf rechten Seite der T-Konten. Somit werden Mehrungen auf der rechten Seite und Minderungen auf der linken Seite gebucht.