Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen und dieser Zusammenschluss einen bestimmten Zweck verfolgt.
Eine Personengesellschaft ist ein zweckgebundener Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zu einer Gesellschaft, bei der die beteiligten Gesellschafter im Mittelpunkt stehen. Die Gesellschafter unterzeichnen dabei einen gemeinsamen Gesellschaftsvertrag und werden auch namentlich im Handelsregister (HGB) genannt. Es ist bei der Gründung der Gesellschaft keine Kapitaleinlage nötig, dies wird jedoch oftmals im Gesellschaftsvertrag festgelegt. In der Regel haften die Gesellschafter persönlich mit ihrem Vermögen, also auch mit ihrem ganzen Privatvermögen. Es gilt bei Personengesellschaften die Selbstorganschaft, somit bestimmen die Gesellschafter selbst wer die Geschäfte führt.
Personengesellschaften sind z.B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG). Gesetzliche Regelungen über Personengesellschaften findet man u.a. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsgesetzbuch (HGB).
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, z.B. Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), sind Personengesellschaften an sich keine juristische Person, haben somit keine juristische Persönlichkeit und sind auch nicht körperschaftlich organisiert. Personengesellschaften kommen in einigen Punkten einer juristischen Person nahe, da sie beispielsweise Eigentum erwerben können und somit auch Rechte und Pflichte erlangen.
Weitere Unterschiede zu einer Kapitalgesellschaft ist das Abstimmungsverfahren innerhalb der Personengesellschaft, welche nach der Anzahl der Gesellschafter geht und nicht nach der Kapitalbeteiligung. Dabei ist es also unerheblich, ob ein Gesellschafter den Großteil des Kapitals in die Gesellschaft eingelegt hat, dieser Gesellschafter hat ebenso bei Abstimmungen das gleiche Stimmrecht wie andere Gesellschafter. Gleiches gilt in vielen Fällen für den Gewinn der Gesellschaft, der nach der Anzahl bzw. dem Beitrag der Gesellschafter verteilt wird (bei Kapitalgesellschaften entscheidet das eingezahlte Kapital). Auch bei diesen Punkten lässt sich erkennen, dass die Personengesellschaft den Mittelpunkt auf die Personen anstatt das Kapital legt.