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Quellensteuer

Die Quellenstelle ist eine Ertragsteuer, die direkt an der Quelle erhoben wird und direkt an den Staat abgeführt wird.

Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine Ertragsteuer, die auf Einkünfte zum Zeitpunkt des Bestehens erhoben und vom Leistungserbringer direkt an das jeweils zuständige Finanzamt abgeführt wird.

Die Quellensteuer kann entweder als Vorauszahlung oder als Abgeltung einer Steuer dienen.

Beispiele für eine Quellensteuer ist die Lohnsteuer oder die Abgeltungssteuer:

  • Angestellte erhalten aus ihrer nichtselbstständigen Arbeit einen Lohn, der versteuert werden muss. Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer. Bei der Lohnsteuer zieht der Arbeitgeber monatlich direkt vom Bruttolohn die Lohnsteuer ab und führt diese an das Finanzamt weiter, obwohl der Arbeitnehmer der Schuldner ist. Somit wurde direkt an der Quelle (Arbeitgeber) die Steuer erhoben und erbracht.
  • Gleiches gilt für die Abgeltungssteuer, bei der die Kapitalerträge (z.B. Zinsen) versteuert werden. In diesem Fall berechnet die Bank direkt die zu zahlenden Abgeltungssteuer (inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) und führt diese an das Finanzamt ab bevor die Gutschrift auf dem Konto erfolgt. Auch hier wurde direkt an der Quelle (Bank) die Steuer erhoben und abgegolten.