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Quittung

Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung für eine Lieferung oder Leistung.

Nach § 368 BGB ist die Quittung ein schriftliches Empfangsbekenntnis, welches auf Verlangen des Schuldners vom Gläubiger gegen Empfang der geschuldeten Leistung erteilt und ausgestellt wird. Nach § 370 BGB ist der Überbringer der Quittung ermächtigt die geschuldete Leistung in Empfang zu nehmen. 

Eine Quittung ist also eine Empfangsbestätigung für eine Leistung oder Lieferung; meistens handelt es sich dabei um den Empfang einer Geldleistung. Bei einer Barzahlung beispielsweise ist es sinnvoll sich eine Quittung ausstellen zu lassen, um die Zahlung nachweisen zu können, da in diesem Fall die Zahlung nicht per Kontoauszug (bei Kartenzahlung) belegt werden kann. 

Quittungen brauchen nicht so viele Angaben wie bei einer ordentlichen Rechnung und müssen schriftlich ausgestellt werden.

Auf einer Quittung müssen folgende Angaben vorhanden sein:

  • Name
  • Datum
  • Ort
  • Art und Menge des Produkts bzw. der Dienstleistung
  • Bruttopreis
  • Steuerbetrag und Steuersatz (7% oder 19%)

Was ist der Unterschied zwischen einer Rechnung und einer Quittung?

Bei einer Rechnung oder einer Kleinbetragsrechnung (z.B. Kassenbon) wird das Geschäft gegenüber den Kunden finanziell abgerechnet. Bei der Quittung handelt es sich um eine Bestätigung des Eingangs einer Zahlung. Somit kann der Schuldner mit einer Quittung den Zahlungseingang für die Erfüllung einer Leistung beweisen. Mit der Quittung bekennt sich der Gläubiger, dass er die Zahlung erhalten hat.