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Rabatt

Ein Rabatt ist ein Preisnachlass auf ein Produkt oder eine Leistung, die als Kaufanreiz und zur Kundenbindung dient.

Beim Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung bieten einige Unternehmen unter bestimmten Umständen einen Rabatt an ihre Kunden an. Der Rabatt dient zur Kundenbindung und als Kaufanreiz. So bieten beispielsweise Onlinehändler in einer Rabattaktion 10% auf den Warenkorb ab einem Wert von 50€ an. In diesem Fall soll der Rabatt den Kunden dazu verleiten in dem Rabattzeitraum Ware im Wert von 50€ und mehr einzukaufen.

Man unterscheidet dabei verschiedene Arten von Rabatten

Mengenrabatt: Bei der Abnahme größerer Mengen erhalten Kunden einen Rabatt. 

  • Beispiel: Vier T-Shirts zum Preis von drei.

Treuerabatt: Loyale und treue Abnehmer erhalten einen Rabatt aufgrund der langen Zusammenarbeit.

  • Beispiel: Stammkunden erhalten zum Geburtstag 50% Rabatt auf den Eintrittspreis eines Vergnügungsparks.

Frühbezugsrabatt: Durch eine vorzeitige Abnahme bekommen Kunden einen Preisnachlass.

  • Beispiel: Early-Bird Tickets für die ersten 100 Käufer eines Tickets für ein Event.

Barzahlungsrabatt: Bei der Zahlung des Kunden in bar (und sofort) muss das Unternehmen nicht auf den Ausgleich warten. 

  • Beispiel: Ein Händler gibt 5% Rabatt, wenn der Kunde direkt in bar anstatt auf Rechnung und mit Kreditkarte zahlt, da er dadurch das Geld sofort erhält und keine Kreditkartengebühren zahlen muss.

Saisonrabatt: Die Saisonware wird am Saisonende vergünstigt angeboten.

  • Beispiel: Sommer- oder Winterschlussverkauf

Aktionsrabatt: Aufgrund bestimmter Anlässe werden Rabatte gewährt

  • Beispiel: Black Friday oder Jubiläum

Sonderrabatt: Sonstige Rabatte, u.a. für bestimmte Berufsgruppen oder interne Mitarbeiter

  • Beispiel: Ein Angestellter bei der einer Versicherung zahlt weniger Versicherungsbeiträge.

Auswirkung auf die Umsatzsteuer

Da der Rabatt einen Preisnachlass nach sich zieht, sinkt der Rechnungsbetrag. Dies bedeutet, dass die beinhaltete Umsatzsteuer dementsprechend auch gemindert werden muss. Das verkaufende Unternehmen stellt somit weniger Umsatzsteuer in Rechnung. Sollte es sich beim Kunden um ein Unternehmen handeln, ist dieses Unternehmen entsprechend auch weniger vorsteuerabzugsberechtigt.