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Rechnungsnummer

Nach § 14 UStG muss bei jeder Rechnung eine einmalige Rechnungsnummer vorhanden sein.

Jede ordentliche Rechnung benötigt eine einmalige Rechnungsnummer, damit die Rechnung klar identifiziert werden kann. Die Rechnungsnummer ist nach § 14 UStG ein fester Bestandteil einer Rechnung.

Dabei ist es wichtig, dass die Rechnungsnummer nur einmalig vergeben wird und fortlaufend ist. 

In der Regel steht hinter der Rechnungsnummerierung ein bestimmtes System, welches das Kalenderjahr, Datum, die Kunden-Nr., oder die Anzahl der Rechnungen einbaut. Zudem darf die “Nummer” auch Buchstaben erhalten. Durch eine geordnete Nummerierung (Nummernkreise) kann man schnell die benötigte Rechnung wiederfinden.

Beispiel:

Die Rechnungsnummer 2019/JAN/0001 könnte die erste Ausgangsrechnung (Kundenrechnung) Ihres Unternehmens im ersten Monat des Jahres 2019 sein. Somit kann einfach eine fortlaufende Nummerierung erreicht werden, folglich lauten die nächsten Rechnungsnummern 2019/JAN/0002, 2019/JAN/0003, usw. Im Februar würde sich das Monatskürzel dann ändern.

Die Rechnungsnummer ist nicht nur für Ihre Übersichtlichkeit von Bedeutung, sondern auch besonders für das Finanzamt wichtig. Beachten Sie deshalb verstärkt auf die Vergabe von einmaligen Rechnungsnummern. Zudem können ausgestellte Rechnungen an Geschäftskunden eventuell für Ihre Kunden vorsteuer-abzugsfähig sein. Damit wird die Rechnungsnummer auch für Ihre Geschäftskunden wichtig.