Eine rechtsfähige Person ist Träger von Rechten und Pflichten.
Rechtsfähige Personen - sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen - sind Träger von Rechten und Pflichten und können damit am Rechtsverkehr teilnehmen. Das bedeutet, dass diese Personen z.B. Verträge abschließen, Rechtsgeschäfte durchführen oder vor Gericht klagen oder verklagt werden können.
Alle natürlichen Personen sind mit der Geburt nach § 1 BGB rechtsfähig. Diese Rechtsfähigkeit endet mit dem Tod der Person. Durch die Rechtsfähigkeit haben natürliche Personen zum Beispiel das Recht auf Eigentum durch eine Schenkung oder ein Erbe, aber auch Pflichten, wie das Zahlen von Steuern.
In diesem Zusammenhang ist die Rechtsfähigkeit von der Geschäftsfähigkeit abzugrenzen. Zum Beispiel ist ein 4-jähriges Kind rechtsfähig, jedoch noch nicht geschäftsfähig.
Auch eine juristische Person kann rechtsfähig sein, d.h. das Unternehmen darf am Rechtsverkehr teilnehmen. Dabei wird das Unternehmen in der Außenwirkung über deren Organe vertreten, wie z.B. der Geschäftsführer einer GmbH oder der Vorstand einer AG.
Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person des privaten Rechts (z.B. AG oder GmbH) beginnt dabei mit der Eintragung in das entsprechende Register und endet mit der Löschung aus dem Register. Beim Formkaufmann (z.B. AG oder GmbH) spricht man dabei von einer konstitutiven Eintragung ins Handelsregister. Konstitutiv bedeutet rechtserzeugend, d.h. die Rechtswirkung tritt mit dem Handelsregistereintrag erst ein und war vorher nicht vorhanden. Beispielsweise existiert eine AG als juristische Person erst mit dem Eintrag ins Handelsregister und das Unternehmen ist ab diesem Zeitpunkt rechtsfähig.
Bei juristischen Personen der öffentlichen Rechts (z.B. Rundfunkanstalten, IHK oder Universitäten) beginnt die Rechtsfähigkeit mit der staatlichen Verleihung und endet mit der Auflösung.
Es gibt auch noch eine allgemein anerkannte Zwischenform, die Teilrechtsfähigkeit. Diese tritt beispielsweise bei Nasciturus inne (ungeborene Leben) auf oder bei Personengesellschaften aus dem Handelsgesetzbuch auf (z.B. OHG oder KG).