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Rentenversicherung

Eine Rentenversicherung soll den Versicherten im Alter finanziell absichern.

Es gibt viele verschiedene Arten der Rentenversicherung, die als Altersvorsorge dienen soll. Dies wird gerne in einer Altersvorsorge-Pyramide abgebildet, die in drei Stufen aufgebaut ist.

  1. Stufe: Basisversorgung (z.B. Gesetzliche Rentenversicherung)
  2. Stufe: Staatlich geförderte Altersvorsorge (z.B. Betriebliche Altersvorsorge)
  3. Stufe: Private Altersvorsorge (z.B. Private Rentenversicherung)
  • Bei der ersten Stufe geht es in den meisten Fällen um die verpflichtende gesetzliche Rentenversicherung, worauf wir in diesem Artikel näher darauf eingehen werden. Diese unterliegen genauen staatlichen Regelungen. 
  • Bei der zweiten Stufe handelt es sich um die geförderte Altersvorsorge, wie z.B. eine betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber oder eine Riester-Rente. Diese Zusatzvorsorge ist freiwillig und erhält Steuervergünstigungen oder staatliche Zulagen, da Personen sich zusätzlich zur gesetzlich geforderten Versicherung vorsorgen. 
  • Bei der dritten Stufe redet man von der privaten Altersvorsorge. Diese können zwischen Personen und Versicherungsgesellschaften frei verhandelt werden. Diese versprechen in der Regel höhere Rendite, zu einem oftmals höheren Risiko. 

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) gehört zur Sozialversicherung des deutschen Sozialsystems und wird Beschäftigten direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Die Versicherung ist somit verpflichtend für sozialversicherungspflichtige Bürger in Deutschland.

Die GRV ist hauptsächlich zuständig um Berufstätige im Alter finanziell mit einer monatlichen Rente abzusichern. Darüber hinaus springt sie auch bei verminderter Erwerbstätigkeit ein und auch im Fall vom Tod der versicherten Person dient die GRV der Hinterbliebenenrente in Form der Witwenrente. 

Das generelle Renteneintrittsalter liegt derzeit bei 67 Jahren. Vor diesem Alter übernimmt die Rentenversicherung auch notwendige Rehamaßnahmen, um die Erwerbstätigkeit des Versicherten wiederherzustellen. Wenn dies nicht möglich ist, wird die Altersrente an diese Person vorher gezahlt. Personen dürfen natürlich auch früher in Rente gehen, jedoch müssen sie dann mit einer geringeren Rente rechnen; analog dazu erhöht sich auch die Rente bei späterem Renteneintritt.

Es handelt sich bei der Rentenversicherung um einen Generationenvertrag, d.h. die heutige arbeitende Gesellschaft zahlt in die Rentenkasse ein und dies wird an die heutigen Rentner ausgezahlt. Andersrum bekommt der Arbeiter von heute später eine Rente, die von der nächsten Generation finanziert wird. Dieses Verfahren nennt man auch das Umlageverfahren. Nichtsdestotrotz muss der Bund die Rente zusätzlich finanzieren, da durch den demografischen Wandel nicht genug Einnahmen in die Rentenkasse kommen wie benötigte Ausgaben. 

Einzahlung

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung zahlt der sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige 18,6% des Bruttolohns bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze von 6.700 Euro monatlich (6.150€ in den neuen Bundesländern) in die Rentenversicherung, jedoch teilen sich diese Kosten Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Beispiel: Sie sind Angestellter aus Hamburg und verdienen im Monat brutto 3000€. Von Ihrem Bruttolohn wird unter anderem die Rentenversicherung abgezogen. Dabei werden monatlich 3000*18,6% = 558€ in die Rentenkasse eingezahlt. Sie tragen jedoch nur die Hälfte, somit liegt der Arbeitnehmeranteil in diesem Fall bei 279€ und die andere Hälfte übernimmt Ihr Arbeitgeber.

Auszahlung

Die genaue Rente wird mit der Rentenformel berechnet und ist abhängig von der Höhe und Dauer der Beiträge während des Arbeitslebens. Vereinfacht gesagt erhält der Arbeitnehmer während des Arbeitslebens sogenannte Rentenpunkte bzw. Entgeltpunkte. Einen Rentenpunkt erhält man, wenn man als Durchschnittsverdiener seine Beiträge leistet. Wenn man beispielsweise unterdurchschnittlich verdient, erhält man auch nur einen Teil des Rentenpunkts. Bei der späteren Rente erhält man pro Rentenpunkt dann einen Rentenbetrag, d.h. je mehr Punkte man gesammelt hat, desto größer ist die ausgezahlte Rente.

  • Beispiel Durchschnittsrentner: Der Angestellte Max Mustermann hat sein ganzes Arbeitsleben von 22 bis 67 (45 Jahre) lang genau durchschnittlich verdient und hat somit zum Renteneintritt 45 Punkte. Ein Rentenpunkt ist in Jahr 2019 33,05€ wert, d.h. Herr Mustermann erhält eine Bruttorente von monatlich 33,05*45= 1.487,25€. Davon muss aber noch die Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Aufgrund der geringen Rente (Basisversorgung) sorgen viele Erwerbstätige zusätzlich vor und schließen geförderte oder private Versicherungen ab, um die Rentenlücke zwischen dem letztem Gehalt und der gesetzlicher Rente zu minimieren.