Eine Rentenversicherung soll den Versicherten im Alter finanziell absichern.
Es gibt viele verschiedene Arten der Rentenversicherung, die als Altersvorsorge dienen soll. Dies wird gerne in einer Altersvorsorge-Pyramide abgebildet, die in drei Stufen aufgebaut ist.
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) gehört zur Sozialversicherung des deutschen Sozialsystems und wird Beschäftigten direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Die Versicherung ist somit verpflichtend für sozialversicherungspflichtige Bürger in Deutschland.
Die GRV ist hauptsächlich zuständig um Berufstätige im Alter finanziell mit einer monatlichen Rente abzusichern. Darüber hinaus springt sie auch bei verminderter Erwerbstätigkeit ein und auch im Fall vom Tod der versicherten Person dient die GRV der Hinterbliebenenrente in Form der Witwenrente.
Das generelle Renteneintrittsalter liegt derzeit bei 67 Jahren. Vor diesem Alter übernimmt die Rentenversicherung auch notwendige Rehamaßnahmen, um die Erwerbstätigkeit des Versicherten wiederherzustellen. Wenn dies nicht möglich ist, wird die Altersrente an diese Person vorher gezahlt. Personen dürfen natürlich auch früher in Rente gehen, jedoch müssen sie dann mit einer geringeren Rente rechnen; analog dazu erhöht sich auch die Rente bei späterem Renteneintritt.
Es handelt sich bei der Rentenversicherung um einen Generationenvertrag, d.h. die heutige arbeitende Gesellschaft zahlt in die Rentenkasse ein und dies wird an die heutigen Rentner ausgezahlt. Andersrum bekommt der Arbeiter von heute später eine Rente, die von der nächsten Generation finanziert wird. Dieses Verfahren nennt man auch das Umlageverfahren. Nichtsdestotrotz muss der Bund die Rente zusätzlich finanzieren, da durch den demografischen Wandel nicht genug Einnahmen in die Rentenkasse kommen wie benötigte Ausgaben.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung zahlt der sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige 18,6% des Bruttolohns bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze von 6.700 Euro monatlich (6.150€ in den neuen Bundesländern) in die Rentenversicherung, jedoch teilen sich diese Kosten Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die genaue Rente wird mit der Rentenformel berechnet und ist abhängig von der Höhe und Dauer der Beiträge während des Arbeitslebens. Vereinfacht gesagt erhält der Arbeitnehmer während des Arbeitslebens sogenannte Rentenpunkte bzw. Entgeltpunkte. Einen Rentenpunkt erhält man, wenn man als Durchschnittsverdiener seine Beiträge leistet. Wenn man beispielsweise unterdurchschnittlich verdient, erhält man auch nur einen Teil des Rentenpunkts. Bei der späteren Rente erhält man pro Rentenpunkt dann einen Rentenbetrag, d.h. je mehr Punkte man gesammelt hat, desto größer ist die ausgezahlte Rente.