Der Restwert ist der Wert eines Vermögensgegenstandes nach einer abgelaufenen Nutzungsdauer.
Bei dem Restwert handelt es sich um einen Wert von einem Anlagegegenstand in der Buchführung eines Unternehmens nach einer bestimmten Abschreibungsdauer. Der Restwert der Anlage wird auf dem aktiven Bestandskonto in der Bilanz aufgeführt.
Um den Restwert besser zu erklären, zeigen wir es Ihnen anhand eines Beispiels auf. Wir gehen davon aus, dass wir einen Neuwagen als Dienstauto gekauft haben für einen Anschaffungspreis von 30.000€ netto (inkl. Ausstattung, exkl. Umsatzsteuer) zum 01.07.2019. Nun fragen wir uns am Ende des Geschäftsjahres am 31.12.2019, wie wir das Auto bilanzieren können. In der Abschreibungstabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter (AfA-Tabelle) finden wir die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für das Anlagegut. In diesem Fall gibt die Tabelle bei einem PKW eine Nutzungsdauer von 6 Jahren an bei einem linearen Abschreibungssatz von 17%:
Jährlicher Abschreibungsbetrag: 30.000€ * 17% = 5100€
Das bedeutet, dass der Wert des Dienstautos jedes Jahr um 17% gemindert wird und wir nur den restlichen Wert (Restwert) als Sachanlage bilanzieren. Den Wertverlust können wir abschreiben, d.h. wir buchen den Abschreibungswert als Aufwand und können somit in unserer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) unseren ausgewiesenen Gewinn reduzieren. Jahr für Jahr verliert das Auto somit um 5100€ an Wert. Da wir in 2019 das Auto erst zum 01.07.2019 gekauft haben, nutzen wir das Auto in 2019 nur für ein halbes Jahr und dürfen somit auch nur die 6 Monate abschreiben, also 2550€, welche auf das Aufwandskonto “Abschreibungen für Sachanlagen” gebucht werden. Der Bilanzierungswert (Restwert) des Autos zum Jahresende des ersten Nutzungsjahr beträgt dann:
30.000 - 2550 = 27.450€
In den folgenden Jahren dürfen wir dann den vollen Abschreibungsbetrag ansetzen, bis das Auto abgeschrieben ist:
Lineare Abschreibung eines Dienstwagens
zum 31.12. | Abschreibungsbetrag in € | Restwert in € |
---|---|---|
2019 | 2.550 | 27.450 |
2020 | 5.100 | 22.350 |
2021 | 5.100 | 17.250 |
2022 | 5.100 | 12.150 |
2023 | 5.100 | 7.500 |
2024 | 5.100 | 1.950 |
2025 | 1.949 | 1 |
In der Theorie wäre das Auto somit zum 30.06.2025 vollständig abgeschrieben. Wenn wir das Auto jedoch weiter nutzen, belassen wir einen Restwert von 1€. Dieser Wert wird auch Erinnerungswert oder Merkposten genannt und dadurch wird deutlich, dass sich die Sachanlage noch im Vermögensgegenstand des Unternehmens befindet, jedoch schon vollständig abgeschrieben wurde. Wenn wir das Auto dann verkaufen oder verschrotten, wir die Anlage ausgebucht. Bei einem Verkauf des Autos während der Nutzungsdauer, wird die Differenz zum Restwert als Aufwand oder Erfolg verbucht.